Schießbetrieb
Der Stand bleibt am Samstag, 06.06.2020 wegen fehlender Aufsicht für das öffentliche Schießen geschlossen.
Ab Samstag, 13.06.2020 wird dann auch der Kugelstand geöffnet. Hier gelten aber besondere Regelungen, die den behördlichen Auflagen gerecht werden.
Dies sind:
Das Gebäude des Kugelstandes darf zur Anmeldung und zum Schießen nur nach Aufforderung betreten werden. Im Raum mit den stehenden Scheiben dürfen sich neben der Aufsicht nur 2 Personen gleichzeitig aufhalten. Beim laufenden Keiler ist neben der Aufsicht (Kassierer) nur 1 Person zugelassen.
Außerhalb des Gebäudes ist der Abstand zwischen den Personen von 2m einzuhalten.
Der Schießbetrieb auf den Taubenständen ist nur dann zugelassen, wenn auf dem jeweiligen Stand eine (registrierte) Aufsicht anwesend ist. Auch hier ist auf den Sicherheitsabstand zu achten.
Grundsätzlich dürfen nur Jagdscheininhaber schießen; Tagesversicherungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig. (Schütze und Jagdscheininhaber leben im selben Haushalt)