Es sind alle Mitglieder des Hegeringes herzlich eingeladen.
Die Hegeschau für das Jagdjahr 2017/18 wurde vom Landkreis Northeim / Jagdbehörde gem. § 25 Abs. 7 des Niedersächsischen Jagdgesetzes angeordnet.
Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten Schalenwildes sind im Rahmen einer Hegeringversammlung vorzulegen.
Die Jagdpächter werden gebeten, die Trophäen mit den dazugehörigen vollständig ausgefüllten Trophäenanhängern zu versehen und zu diesem Termin anzuliefern.
Die Gehörne können bereits aufgesetzt vorgelegt werden. Abgeworfene und im Bast befindliche Gehörne werden nicht vorgezeigt.
Ich bitte, die abgeschlossenen Abschusslisten des Jagdjahres 2017 / 18 den Wildschadenserfassungsbogen und den Erfassungsbogen Landkreis Northeim zum Naturschutz, zur Landschaftspflege und zu Tierarten, mitzubringen.
Noch anfallende Abschüsse werden ins nächste Jahr übernommen.
Im Anschluss an die Hegeschau wird der / die Hegeringleiter/in aktuelle Angelegenheiten des Hegeringes besprechen.