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Ausbildung zum Jäger

Der Weg zum Jagdschein - Stand: September 2024

Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Voraussetzung, diesen bei der jeweiligen Jagdbehörde lösen zu können, ist das Bestehen der Jägerprüfung („grünes Abitur“). Das Mindestalter für die Teilnahme an der Jägerprüfung beträgt 15 Jahre und 6 Monate und die erfolgreichen Absolventen (mit Erreichen des 16. Lebensjahres) können nach bestandener Prüfung den Jugendjagdschein lösen. Dieser berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von dieser benannten Aufsichtsperson, die jagdliche Erfahrung haben muss.

Selbstverständlich kann den Jagdschein nur erwerben, wer eine "weiße Weste" hat. Etwaige Vorstrafen können dazu führen, dass die Jagdbehörde die Ausstellung des Jagdscheins verweigert. Neben der Staatsanwaltschaft, Polzei, lokalen Behörden, Führungszeugnis, etc. wird seit einiger Zeit auch der Verfassungsschutz in die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit mit einbezogen. Bei Fragen hierzu wenden sie sich bitte direkt an die Jagdbehörde des Landkreises Hameln Pyrmont, Sünteltr. 9, 31785 Hameln.

Die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist Inhabern von Jugendjagdscheinen nicht gestattet. Da die Jägerprüfungen für Jugendjagdschein und Jagdschein für Erwachsene identisch sind, kann mit Volljährigkeit automatisch ein „normaler“ Jagdschein gelöst werden.

Die Vorbereitung
Das Bestehen der Jägerprüfung verlangt von den Absolventen ein fundiertes Wissen aus allen Bereichen der Jagd. Zur Vermittlung dieses Wissens und zur Vorbereitung auf die Prüfung bietet die Jägerschaft Hameln-Pyrmont einen Vorbereitungslehrgang an. Die Einführung und der erste Unterricht findet jeweils ab Mitte Oktober eines jeden Jahres statt. Im Laufe des November und Dezember besteht für die Absolventen die Möglichkeit als Treiber bei Drückjagden praktische Erfahrungen zu sammeln. Hierzu findet zunächst ein Einführungsunterricht mit den Schwerpunkten Wildbrethygiene und Verhalten bei Drückjagden statt. Der weitere theorethische Unterricht findet mindestens an zwei Abenden in der Woche statt. Samstags jagdliches Schießen, das den Teilnehmern den sicheren Umgang mit der Waffe vermitteln soll, sowie sonntags praktischen Revierunterricht. Der Lehrgang dauert bis Ende April und endet mit der Prüfung Anfang Mai.
Für die Ausbildung und die Prüfung ist das Fachbuch von Krebs „Vor und nach der Jägerprüfung“ (BLV-Verlag) relevant sowie das Heintges Lehrsystem. Buch und Lehrgangsunterlagen erhalten Sie von uns.

Die Prüfung

Die Jägerprüfung wird durch die Jagdbehörde des Landkreis Hameln-Pyrmont abgenommen und gliedert sich in die Schießprüfung mit Wiederholungsmöglichkeit, die schriftliche und die mündlich/praktische Prüfung im Revier. Die Prüfung erfolgt Anfang Mai an drei unterschiedlichen Tagen.
Bei der Schießprüfung werden der sichere Umgang sowie die Fertigkeit der Teilnehmer mit der Büchse und Flinte geprüft. Geschossen wird Trap, Rehbockscheibe auf 100 Meter sowie laufender Keiler auf 60 Meter. Werden die festgelegten Mindestergebnisse nicht erreicht, können diese mangelhaften Ergebnisse nicht ausgeglichen werden.

In der schriftlichen Prüfung werden folgende Themenbereiche geprüft:

- dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
- Jagdwaffen und Fanggeräte
- Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
- Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum
- Jagdrecht und verwandtes Recht.

Details sind in der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30. August 2005 (Nds. GVBl. S. 281) geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Jäger- und die Falknerprüfung vom 18. April 2012 (Nds. GVBL. S. 80) In Kraft getreten am 1. Juli 2012 .
Die mündliche/praktische Prüfung erstreckt sich auf alle Themenbereiche und wird in einem dafür geeigneten Jagdrevier durchgeführt.
Die bestandene Prüfung berechtigt frisch gebackenen Jägern bei der Jagdbehörde einen Jagdschein zu lösen. „Jungjäger“ ist es in den ersten drei Jahren untersagt, ein Revier zu pachten.
(Quelle: ljn.de)

Die Kosten
Für den Vorbereitungslehrgang erhebt die Jägerschaft eine pauschale Kursgebühr in Höhe von zur Zeit 2.150,-€.

Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch den Landkreis Hameln-Pyrmont, der hierfür zur Zeit eine Gebühr in Höhe von 350,-€ bei Anmeldung dem Prüfling in Rechnung stellt.

In der Kursgebühr enthalten sind das Fachbuch von Krebs "Vor und nach der Jägerprüfung", eine Haftpflicht- und Unfallversicherung, Schießstandgebühren und Munitionskosten für das Übungsschießen mit Büchse und Flinte, Leihwaffen, Eintrittsgeld für die Jagdschau und z.T. Unterricht im Jägerlehrhof Springe. Benötigen Sie zusätzliche Unterrichtseinheiten z.B. beim Schießen, sind diese mit dem Lehrgangsleiter abzuklären und werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Anmeldung zur abschließenden Jägerprüfung erfolgt gesammelt über die Jägerschaft beim Landkreis Hameln-Pyrmont.

Sie bekommen ca. vier Wochen vor Kursbeginn eine Einladung zum Vorstellungsabend. Bis zu diesem Termin ist eine Anzahlung von 1000,- € zu leisten auf das Konto bei der Sparkasse Hameln-Weserbergland.

IBAN: DE17 2545 0110 0000 1034 40, (BIC: NOLADE21SWB) Verwendungszweck: Anzahlung Jungjägerkurs. Der Rest der Lehrgangsgebühr ist bis 10. Januar auf vorstehend genanntes Konto mit dem Verwendungszweck: Restzahlung Jungjägerkurs zu entrichten

Scheidet ein Teilnehmer vorzeitig aus dem Lehrgang aus, so erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren.

Als gemeinnütziger Verein bilden wir ausschließlich eigene Mitglieder aus. Eine Mitgliedschaft in der Jägerschaft Hameln-Pyrmont e.V. (auch als Zweitmitgliedschaft möglich) ist während des Kurses also zwingend notwendig.


Anmelden zum Lehrgang
Für ausführliche Informationen steht Ihnen unser Obmann für die Jungjägerausbildung Herr Piszowotzki unter Tel. 0160 - 8944626 oder unter ausbildung(at)jaegerschaft-hameln-pyrmont.de zur Verfügung.

Folgene Formulare (1-3) senden Sie bitte ausgefüllt an --> ausbildung(at)jaegerschaft-hameln-pyrmont.de

1) Anmeldung zum Kurs 2024 / 2025

2) Mitgliedsantrag Jägerschaft

3) Antrag zur Prüfung beim Landkreis Hameln-Pyrmont

Merkblatt der Jagdbehörde zur Zuverlässigkeit und Eignung