Viele von uns werden demnächst feststellen, dass der Jagdschein verlängert werden muss und vor der Frage stehen: Wie geht das eigentlich wenn das Kreishaus geschlossen hat?
Die Jagdbehörde bat uns deshalb folgende Verfahrensweise weiterzugeben:
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation werden im Kreishaus keine Termine mit Jägern, die ihren Jagdschein verlängern wollen vereinbart. Die Anträge (Erklärung zum Jagdschein) können auf dem Postweg (alternativ auch durch Einwurf in den Briefkasten rechts von vom Haupteingang des Kreishauses) gestellt werden.
Wir bitten folgende Unterlagen zu übersenden:
- Jagdschein
- Versicherungsbescheinigung
- Erklärung zum Jagdschein (hier bitte angeben für welchen Zeitraum)
Kann keine weitere Verlängerung (max. 5 Verlängerungen) in den Jagdschein eingetragen werden, wird darüber hinaus ein aktuelles Passfoto benötigt.
An der Gebührenhöhe hat sich nichts geändert. Der Jagdschein wird den Antragstellern auf dem Postweg mit einem Kostenbescheid übersandt.