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Drückjagden auf Schwarzwild weiterhin zulässig

Nach den aktuellen Corona Verordnung des Landes Niedersachsen sind Drückjagden auf Schwarzwild weiterhin zulässig. Dieses ergibt sich nach Information unseres KJM aus folgenden Punkten:

§ 2 (3) Die Kontaktbeschränkungen nach Absatz 1 und das Abstandgebot nach Absatz 2 gelten nicht

1.

2.

3. im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr,

4.  ….

Zur Gefahrenabwehr wird die Eindämmung der Gefahren durch die Schweinepest (KSP und ASP) im Rahmen von Gesellschaftsjagden gezählt.

Bei Einhaltung der Corona-Hygienebestimmungen können Drückjagden weiterhin durchgeführt werden.