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Jagdhundewesen

Unter dem Begriff "Jagdhund" wird eine Gruppe von Hunderassen zusammengefasst, die in den unterschiedlichsten Einsatzgebieten genutzt werden. Die modernen Jagdhunde werden in:

  • Stöberhunde,
  • Vorstehhunde,
  • Apportierhunde,
  • Schweißhunde,
  • Erdhunde und
  • jagende Hunde

eingeteilt.

Historisch gesehen bezog sich die Bezeichnung Jagdhund ausschließlich auf die jagenden Hunde (Bracken).

Jagdlich geführte Hunde bezeichnet man auch als Jagdgebrauchshunde. Bei der Arbeit „nach dem Schuss“ ist der Hund für den Jäger unverzichtbar. Das Führen eines Jagdhundes gilt daher als Voraussetzung für die waidgerechte Jagd. In den Jagdgesetzen der deutschen Bundesländer wird der Einsatz von Jagdhunden verschiedentlich vorgeschrieben. So muss in Niedersachsen der Jagdausübungsberechtigte einen für den Jagdbezirk brauchbaren, geprüften Jagdhund zur Verfügung haben.

 

Auszug aus dem Niedersächsischen Jagdgesetz

§ 4
Jagdhunde

(1) Den Jagdausübungsberechtigten muss ein für den Jagdbezirk brauchbarer Jagdhund, der geprüft ist, zur Verfügung stehen.

(2) Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild muss ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden.

(3) Bei der Nachsuche ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund einzusetzen. Wild, das offensichtlich schwer krank ist und sofort zur Strecke gebracht werden kann, darf ohne Hund verfolgt werden.

(4) Außerhalb befriedeter Bezirke ist Jagdhundeausbildung einschließlich der Prüfung Jagdausübung. Dabei ist das Arbeiten auf der Wildspur in der Zeit vom 1.April bis 15.Juli nur an der Leine zulässig, soweit nicht Junghunde bis zum 15.April ausgebildet und geprüft werden.