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Anleinpflicht während der „Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit“

vom 1. April bis zum 15. Juli

Am 24. März wurde im Bereich des Pestruper Moores ein frisch verendetes Reh gefunden. Nach den Verletzungen und Bisswunden zu urteilen, wurde das Reh sehr wahrscheinlich von einem Hund gerissen, getötet und angefressen. Lars Kosten vom Hegering Wildeshausen hofft, dass dieser Vorfall ein Einzelfall bleibt. Er weist an dieser Stelle darauf hin, dass Hundebesitzer, die ihren Hund frei laufen lassen, jederzeit auf diesen einwirken können müssen. Dieses gilt nicht nur gegenüber anderen Menschen und Hunden, sondern gerade auch, wenn der Hund wildlebende Tiere verfolgen will. Sollte jemand Beobachtungen bezüglich dieses Vorfalles gemacht habe, so möge er sich bitte unter 0173-4540735 mit Lars Kosten vom Hegering Wildeshausen in Verbindung setzen.

In diesem Zusammenhang erinnert Lars Kosten daran, dass ab dem 1. April nach § 33 des „Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftordnung“ in der freien Landschaft bis zum 15. Juli eine Anleinpflicht für Hunde besteht. Eine Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Egal ob gefiedert oder behaart, viele Wildtiere ziehen ihren Nachwuchs am Boden oder in Bodennähe auf. Hier sind nicht nur bekannte Wildarten wie Hase und Fasan betroffen, sondern alle Wildtiere, wie zum Beispiel der am Boden nistende Kiebitz oder in der Nähe von Gewässern brütende Wasservögel. Auch wer meint, dass sein Hund keinem anderen Tier nachstellt, ist darauf hinzuweisen, dass frei in der Landschaft stöbernde Hunde oftmals Elterntiere beunruhigen oder gar aufschrecken. Dieses führt oft dazu, dass Jungtiere für längere Zeit von den Eltern verlassen werden und diese so unter Umständen nicht ausreichend mit Wärme und Nahrung versorgt werden.

Daher appelliert der Hegering eindringlich an die Einsicht der Hundealter, ihre Hunde bis zum 15. Juli angeleint auszuführen!