Liebe Mitglieder der Jägerschaft Osnabrück,
aus aktuellem Anlass möchte ich zur Situation Wolf Stellung nehmen.
Wie von mir erwartet, werden wir auch in der Stadt Osnabrück das Thema Wolf sehr ernst nehmen müssen.
Da es am 11.4.2021 im Randgebiet der Stadt zu einem Verkehrsunfall mit einer jungen Wölfin gekommen ist, werden auch wir uns intensiv mit dem Wolf beschäftigen müssen. Es hat aus den verschiedenen Hegeringen der Jägerschaft Anfragen gegeben, wie wir uns als Jäger zukünftig verhalten sollen.
Dass Wölfe im Stadtrandgebiet streifen, ist durch mehrere Wildkameras bewiesen. Selbst die Fähe, die verendet ist, wurde Stunden vorher in Haste eindeutig bestätigt.
Ich hätte noch vor ein paar Jahren nie gedacht, dass wir mit solch einem Problem so schnell konfrontiert würden.
Wenn es im Stadtgebiet zu einem Verkehrsunfall mit einem Wolf kommen sollte, ist der Jäger, der in dem zuständigen Jagdrevier eine Jagdberechtigung hat - sei es durch einen Begehungsschein oder als Pächter – gemäß § 9 Abs. 1. S. 2 der Niedersächsischen Wolfsverordnung berechtigt oder - wenn er vor Ort ist - aus Tierschutzgründen verpflichtet, ein schwer verletztes Tier von den Qualen zu erlösen. Auch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt beurteilt die Situation genauso (siehe Anlage/NOZ-Bericht 12.4.2021). Wir stehen also rechtlich auf der sicheren Seite.
Diese rechtliche Beurteilung ist auch Inhalt unserer Jägerprüfungen. Es müssen natürlich sofort das Veterinäramt, die Polizei und die „Untere Jagdbehörde“ verständigt werden.
Ich hoffe, dass wir in der Stadt Osnabrück nicht so bald wieder mit einer solchen Situation konfrontiert werden.
Mit freundlichem Gruß
J. Lambrecht (Kreisjägermeister)