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Anleinpflicht für Hunde 1.4.-15.7.2021

Die Jägerschaft bittet alle Hundehalter um Einhaltung der gesetzlichen Anleinpflicht

Ab 1. April bis 15. Juli gilt bei uns wieder die gesetzliche Anleinpflicht für Hunde in Wald und Flur.

Daher hat die Jägerschaft in vielen Waldgebieten im gesamten Stadtgebiet Hinweisschilder angebracht und bittet alle Hundehalter, Naturfreunde und Erholungssuchende um Befolgung der Anleinpflicht und um erhöhte Rücksichtnahme auf unsere Wildtiere.

Ob Rehkitz, Junghase oder Vogel-Nachwuchs, die Natur gleicht im Frühjahr einer großen Kinderstube. Daher gilt in der sogenannten Brut- und Setzzeit - ab 1.April bis 15.Juli- generell eine gesetzliche Anleinpflicht für Hunde in der freien Natur und auch im Osnabrücker Stadtgebiet.

Viele Hundebesitzer sind sich nicht bewusst, welche Gefahr von ihren freilaufenden Hunden ausgeht für unsere Wildtiere. Nicht nur Jungtiere sind durch stöbernde Hunde gefährdet, sondern auch die Elterntiere. Hochträchtige Rehe, Hasen oder Kaninchen sind nicht mehr schnell genug, um vor ihren Feinden zu fliehen. Sie können - wie die Vergangenheit leider immer wieder gezeigt hat - eine leichte Beute von frei laufenden Hunden werden.

Eine weitere wichtige generelle Verhaltensregel beim Spaziergang in der freien Natur ist laut Jägerschaft die ausschließe Nutzung von ausgewiesenen Wegen, ob mit oder ohne Hund. Die Jägerschaft bittet daher alle Tier- und Natur-Freunde um Befolgung zum Schutze unserer Wildtiere.

Die Jägerschaft bedankt sich im Voraus.

Im Übrigen gilt in Osnabrück – was viele Hundebesitzer nicht kennen -  eine ganzjährige Leinenpflicht in der Innenstadt, im Bürgerpark, auf Friedhöfen, im Bereich  Rubbenbruchsee/ Natruper Holz und in den Waldgebieten (z.B. Armenholz,  Schölerberg Harderberg, Wulfter Holz, Bröckerberg, Hörner Bruch, Hakenhof Holz, Leyer Holz etc.). Einen kompletten Überblick über die Leinenzwang-Gebiete gibt es hier auf einer Karte auf der Internetseite der Stadt Osnabrück.

Zuwiderhandlungen gegen die gesetzliche Leinenpflicht können mit einem Bußgeld bis 5000€ geahndet werden.

Soweit Revierinhaber noch Plakate zum Ausdrucken benötigen, können Sie dies hier herunterladen.