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Ab 01.04.23 gilt wieder die gesetzliche Anleinpflicht in Wald und Flur

Die Jägerschaft bittet um Rücksichtnahme auf Wildtiere

Solche Bilder müssen nicht sein

Ab 1. April gilt bei uns wieder die gesetzliche Anleinpflicht für Hunde in Wald und Flur.

Daher bittet die Jägerschaft Osnabrück-Stadt alle Hundehalter, Naturfreunde und     Erholungssuchende um Beachtung der Anleinpflicht und um erhöhte Rücksichtnahme auf Wildtiere.

Ob Rehkitz, Junghase oder Vogel-Nachwuchs, die Natur gleicht im Frühjahr einer großen Kinderstube. Daher gilt in der sogenannten Brut- und Setzzeit - vom 1. April bis 15.Juli - generell eine gesetzliche Anleinpflicht für Hunde in der freien Natur und auch im Osnabrücker Stadtgebiet.

Viele Hundebesitzer sind sich nicht bewusst, welche Gefahr von ihren freilaufenden Hunden  für unsere Wildtiere ausgeht.

Nicht nur Jungtiere sind durch stöbernde Hunde gefährdet, sondern auch die Elterntiere. Hochträchtige Rehe, Hasen oder Kaninchen sind nicht mehr schnell genug, um vor ihren Feinden zu fliehen. Sie können - wie die Vergangenheit leider immer wieder gezeigt hat - eine leichte Beute von frei laufenden Hunden werden.

Eine weitere wichtige Verhaltensregel beim Spaziergang in der freien Natur ist laut Jägerschaft die ausschließliche Nutzung von ausgewiesenen Wegen, ob mit oder ohne Hund. Die Jägerschaft bittet daher alle Tier-und-Natur-Freunde um Befolgung zum Schutze unserer Wildtiere.

Die Jägerschaft bedankt sich im Voraus.

In Osnabrück gibt es Freilaufflächen für Hunde – also ohne Leine – in den Stadtteilen Dodesheide, Hellern und Schölerberg. Einzelheiten hierzu auf den Internetseiten der Stadt Osnabrück.

Zuwiderhandlungen gegen die gesetzliche Leinenpflicht in Wald und Flur können mit einem Bußgeld bis 5000€ geahndet werden.