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Zulässigkeit der Rehkitzrettung während den Einschränkungen im Zuge der Corona Pandemie

Nach Auskunft des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz handelt es sich bei der Rehkitzrettung um „Jagdausübung“ in Form des Aufsuchens und Fangens von Wild und ist damit, unter bestimmte Restriktionen, auch in diesem Jahr möglich und erwünscht!

Alle Informationen zur Rehkitzrettung unter Berücksichtigung der Einschränkungen sind hier