Ein Artikel in der NWZ, vom 12.10.18, zum Thema Nutria hat bei einigen Jägern
für Verwirrung gesorgt. Dabei war nicht klar beschrieben, ob bei der aktuellen
Vorlage der "Kleinen Jagdrechtsnovelle" die Nutria aus dem Jagdrecht genommen
wird. Es gab redaktionelle Hinweise, dass die Bisamfänger, die nicht Jäger sind, an
der Bekämpfung beteiligt werden.
Kreisjägermeisterin Talke Ruthenberg hat diesen Fall zum Anlass genommen, mit
dem Präsidenten des LJN, Helmut Damann-Tamke, den Fall zu besprechen.
Klare Aussage unseres Präsidenten: "Die Nutria wird im Jagdrecht bleiben!"