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Nutria bleibt im Jagdrecht

Quelle Wikipedia

Ein Artikel in der NWZ, vom 12.10.18, zum Thema Nutria hat bei einigen Jägern

für Verwirrung gesorgt. Dabei war nicht klar beschrieben, ob bei der aktuellen

Vorlage der "Kleinen Jagdrechtsnovelle" die Nutria aus dem Jagdrecht genommen

wird. Es gab redaktionelle Hinweise, dass die Bisamfänger, die nicht Jäger sind, an

der Bekämpfung beteiligt werden.

 

Kreisjägermeisterin Talke Ruthenberg hat diesen Fall zum Anlass genommen, mit

dem Präsidenten des LJN, Helmut Damann-Tamke, den Fall zu besprechen.

 

Klare Aussage unseres Präsidenten: "Die Nutria wird im Jagdrecht bleiben!"