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Jagdliches Schießen

Übungsschießen

Das jagdliche Übungsschießen fördert die Erhaltung und weitere Verbesserung der Treffsicherheit, dient dazu, den Umgang mit der Schusswaffe zu routinierten, damit sicherer zu machen und ist somit ein wichtiger Bestandteil der waidgerechten Jagdausübung. Auch ist es wichtig, regelmäßig die Treffpunktlage der Jagdwaffen zu prüfen, z.B. nach einem Munitionswechsel. Mit dem Übungsschießen wollen wir Jäger unsere erlernten Fertigkeiten mit der Waffe überprüfen, vervollkommnen und steigern. Deshalb erfolgt bei uns das erste Übungsschießen in der Regel vor der Jagdzeit. Durch ständiges Üben verbessern wir nicht nur unsere Schussleistung, sondern wir werden uns auch unserer persönlichen Leistungsgrenzen besser bewusst, verzichten dadurch auf riskante Schüsse und verwirklichen damit (vielleicht unbewusst) die Grundsätze der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes.

Aus diesem Grund bietet der Hegering vor der Jagd diverse Übungsschießtermine an. Bei vielen Jagden des Hegeringes sind die DJV-Schießnadeln Voraussetzung für die Teilnahme an den Jagden.

 

Schießübungsnachweis NJagdG §24 Abs. 5 Satz 2

Bis zur Festlegung der Anforderungen an den Schießübungsnachweis in der Jagdverordnung müssen Jäger/innen als Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd bereits jetzt nachweisen, dass sie in den letzten 365 Tagen eine Schießübung mit der für die jeweilige Gesellschaftsjagd vorgesehenen
Munitionsart (Schrot- oder Kugelmunition) auf einem Schießstand durchgeführt haben. Mit der Verordnungsermächtigung sieht das Ministerium vor, dass der jeweilige Jagdleiter der Gesellschaftsjagd die erforderliche Schießübung bestimmt.

Seitens der Landesjägerschaft wird den Jagdleiter/innen folgende Anforderungen für einen Schießübungsnachweis empfohlen:

Ein Schießübungsnachweis „Schrot“ sollte mit einem jagdlichen Durchgang (15 Wurftauben Trap oder Skeet) auf einem Wurftaubenstand, 15 Wurftauben im Jagdparcours oder 15 Läufe des Roll- oder Kipphasen abzuleisten sein. Hierfür muss schießstandübliche Schrotmunition verwendet werden.

Ein Schießübungsnachweis „Kugel“ wird bereits seit einigen Jahren von vielen Jagdleitern verlangt. In Anlehnung an die „LJN Keilernadel“ sind dort entweder 5 Schuss mit einem hochwildtauglichen Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon mindestens zwei Schüsse in den Ringen sein müssen erforderlich oder alternativ dazu 20 Schüsse in einem hochwildtauglichen Kaliber, die hintereinander auf den laufenden Keiler oder entsprechende Ziele im Schießkino abgegeben werden müssen.

Jagdleitern ist zu empfehlen, die o.g. Regelungen bis zu einem Erlass der Jagdverordnung einheitlich zu übernehmen.

 

Bedingungen für die einzelnen Schießnadeln:

 

DJV Schießnadel „Büchse“

Die Schießnadel „Büchse“ erhält jeder Jagdschütze, der nach zehn abgegebenen Schüssen mit der Büchse auf eine beliebige DJV-Wildscheibe (Nr. 1 bis Nr. 6) mit beliebiger Anschlagart (auch sitzend aufgelegt) von 100 möglichen Ringen mindestens 60 Ringe erzielt hat.

DJV Schießnadel „Flinte“

Die Schießnadel „Flinte“ erhalten Jagdschützen, die 15 bewegliche Ziele (Trap, Skeet, Parcours, Kipp- oder Rollhase) beschlossen und dabei mindestens vier Treffer erzielt haben.

LJN „Keilernadel“

- 5 Schuss in einem hochwildtauglichen Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon zwei Schüsse in den Ringen sein müssen – nach hinten mindestens aber in dem 5er Ring. Als Scheibe kann neben der gängigen Keilerscheibe (DJV-Scheibe Nr. 5 +6) auch der neu eingeführte Doppelkeiler benutzt werden, der von rechts und links laufend beschossen wird (DJV-Scheibe Nr. 9).