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Jagdhundewesen

Unter dem Begriff "Jagdhund" wird eine Gruppe von Hunderassen zusammengefasst, die in den unterschiedlichsten Einsatzgebieten genutzt werden. Die modernen Jagdhunde werden in:

  • Stöberhunde,
  • Vorstehhunde,
  • Apportierhunde,
  • Schweißhunde,
  • Erdhunde und
  • jagende Hunde

eingeteilt.

Historisch gesehen bezog sich die Bezeichnung Jagdhund ausschließlich auf die jagenden Hunde (Bracken).

Jagdlich geführte Hunde bezeichnet man auch als Jagdgebrauchshunde. Bei der Arbeit „nach dem Schuss“ ist der Hund für den Jäger unverzichtbar. Das Führen eines Jagdhundes gilt daher als Voraussetzung für die waidgerechte Jagd. In den Jagdgesetzen der deutschen Bundesländer wird der Einsatz von Jagdhunden verschiedentlich vorgeschrieben. So muss in Niedersachsen der Jagdausübungsberechtigte einen für den Jagdbezirk brauchbaren, geprüften Jagdhund zur Verfügung haben.

 

Auszug aus dem Niedersächsischen Jagdgesetz

§ 4
Jagdhunde

(1) Den Jagdausübungsberechtigten muss ein für den Jagdbezirk brauchbarer Jagdhund, der geprüft ist, zur Verfügung stehen.

(2) Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild muss ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden.

(3) Bei der Nachsuche ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund einzusetzen. Wild, das offensichtlich schwer krank ist und sofort zur Strecke gebracht werden kann, darf ohne Hund verfolgt werden.

(4) Außerhalb befriedeter Bezirke ist Jagdhundeausbildung einschließlich der Prüfung Jagdausübung. Dabei ist das Arbeiten auf der Wildspur in der Zeit vom 1.April bis 15.Juli nur an der Leine zulässig, soweit nicht Junghunde bis zum 15.April ausgebildet und geprüft werden.

Übernahme der Hundeprüfungsgebühren um den Status „brauchbarer Jagdhund“ zu erlangen.

Da die Jagdausübung ohne brauchbare und geprüfte Jagdhunde nicht zulässig ist, möchte der Vorstand des Hegeringes Rastede Nord den Hundeführern, die einen Hund zur Brauchbarkeitsprüfung führen, finanziell etwas entgegenkommen. Ab dem 1. April 2024 wird die Prüfungsgebühr einmalig pro Hund – um den Status „brauchbarer Jagdhund“ zu erlangen - vom Hegering übernommen. Die Regelung gilt auch für Teckel. Für weitere darüber hinaus gemachte Prüfungen übernimmt der Hegering keine Leistungen.

Voraussetzung für eine Übernahme der Prüfungsgebühren:

  • der Besitzer des Hundes muss Hegeringmitglied sein,
  • der Hund muss die Prüfung bestanden haben,
  • wird der Hund innerhalb eines Jahres an ein Nichtmitglied verkauft, ist die Prüfungsgebühr zurückzuerstatten.

Für eine Auszahlung sind:

  • eine Quittung über die Prüfungsgebühren,
  • eine Kopie der Ahnentafel (bei Hunden mit Papieren),
  • eine Kopie des Prüfungszeugnisses und
  • eine Bankverbindung (IBAN-Nummer)

beim Schatzmeister des Hegeringes Rastede Nord einzureichen.  

Der Vorstand des Hegeringes Rastede Nord entspricht so dem Antrag unseres Hundeobmannes Sven von Essen, den er auf der Hegeringversammlung am 12. März 2024 vorgestellt hat.

 

Der Vorstand des Hegeringes Rastede Nord

27. März 2024

Webseite Jagdhundewesen und Brauchbarkeitsprüfungsprogramm

Hier geht es zur Webseite des Jagdhundewesens.

Die Webseite ist für eine umkreissuche für Schweißhundeführer und zur Planung von Brauchbarkeitsprüfungen für den jeweiligen Hundeobmann.