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VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG VON SCHONZEITEN IM LANDKREIS AMMERLAND

Der Kreistag des Landkreises Ammerland hat in seiner Sitzung vom 18.12.2012 folgende Änderung der Schonzeit aufgrund des § 26 (2) des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vom 16.03.2001 (Nds. GVB1. S. 100), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2007 (Nds. GVB1. S. 708), beschlossen:

§1 Die Jagdzeit für Rabenkrähenwird bis einschließlich 2015erweitert vom 01.07. bis 31.07. und 21.02. bis zum 31.03. eines jeden Jahres.

§2 Die Regelung im §1 dieser Verordnung gilt nur für Schadensgefährdete landwirtschaftliche Getreidefelder, Gemüsekulturen, abgedeckte Grün- und Gärfuttermieten einschließlich Rundballen und Großpacken sowie Baumschulen und Gärtnereien im Landkreis Ammerland.

§3 Die Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft.