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Toter Fischotter auf der Autobahn A29

Toter Fischotter auf der A29.

Es handelte sich um einen Rüden.

Am 2. Juli 2022 wurde auf der Autobahn A29, zwischen der Anschlussstelle Rastede und Hahn-Lehmden, auf Höhe des Oldenburgischen Golfclubs e.V., ein Fischotter überfahren. Damit liegt der Unfallort im Hegering Rastede Nord, genauer gesagt im Eigenjagdbezirk Hümme – Gut Silberkamp. Die Gesamtlänge des Rüden betrug 123 cm, von denen 45 cm auf den Schwanz entfielen. Das Körpergewicht lag bei gut 7 kg.

Als semiaquatischer Raubsäuger hält sich der Fischotter vorwiegend in Gewässernähe auf. Hier findet er Nahrung und Unterschlupf. Das Nahrungsspektrum erstreckt sich von Fischen, Krebsen und Amphibien bis zu Eiern und jungen Wasservögeln. Ca. 1 kg Nahrung wird pro Tag von einem Individuum benötigt. Ein Fischotterrevier umfasst, je nach Nahrungsreichtum, Anzahl der Versteckplätze und der Populationsdichte, ca. 10–20 km Flusslänge. Während Fischotter Gleichgeschlechtliche Artgenossen nicht im eigenen Revier dulden, umfassen die größeren Reviere der Rüden meist 1–3 Fähenreviere. Fischotter können das ganze Jahr über Nachwuchs bekommen. Ca. 2–3 Jungtiere werden nach 63 Tagen Tragzeit in einer Wurfhöhle geboren und verbleiben dort die ersten Wochen. Bis zur Geschlechtsreife im 2. Lebensjahr bleiben die Jungtiere bei der Mutter. Dann beginnen die Abwanderung und die Suche nach einem eigenen Revier. Vorkommen und Bestandsentwicklung, Das Vorkommen des Fischotters erstreckte sich ursprünglich von Nordafrika über Europa bis nach Japan. Über Jahrhunderte wurde der Fischotter vom Menschen vor allem als Konkurrent zur menschlichen Nutzung der Fischbestände verfolgt. Zudem trugen besonders die Zerstörung des Lebensraumes durch den im Laufe des 20. Jahrhunderts fast flächendeckend umgesetzten naturfernen Ausbau der heimischen Fließgewässer sowie deren Verschmutzung dazu bei, dass der Fischotter auch in Niedersachsen bis in die 70er Jahre an den Rand der Ausrottung gebracht wurde. Im Jahr 1968 erhielt die Wildart daher im Bundesjagdgesetz eine ganzjährige Schonzeit und wurde auch im Rahmen des „Washingtoner Artenschutzabkommen“, der „FFH-Richtlinie“ und der „Berner Konvention“ unter strengen Schutz gestellt. Mit dieser Unterschutzstellung breiteten sich die Bestände in Niedersachsen langsam wieder aus. Diese Entwicklung wird durch vielfältige lebensraumverbessernde Maßnahmen gefördert: Revitalisierung von Gewässerlebensräumen, Auenentwicklung, Uferrandstreifenprogramme sowie die Schaffung von Wanderkorridoren und Querungsmöglichkeiten an Straßenbrücken lassen dem Fischotter in Niedersachsen, besonders östlich der Weser, wieder geeignete Lebensraumverbunde finden.

Jährlich werden ca. 20 tote Fischotter auf niedersächsischen Straßen gemeldet. Otter queren aufgrund ihrer großen Aktionsräume häufig Straßen. Dies passiert umso häufiger, je verbauter die Wasserdurchgänge unter den Straßen sind. Die Fischotter werden hierdurch gezwungen, das Gewässer zu verlassen, geraten auf die Straße und schnell unter die Räder.

Für ein natürliches Zusammenspiel zwischen Fischbeständen und Fischottern sind natürliche Gewässer- und Uferstrukturen besonders wichtig. Strukturverbesserungs- und Revitalisierungsmaßnahmen an Gewässern tragen sicherlich in hohem Maße dazu bei, die Lebensgrundlagen des Fischotters und damit einhergehend natürlich auch des Fischbestandes zu verbessern.

gez. Lutz Wemken