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Niedersachsen will Wild-Abschuss erleichtern

Bejagung soll damit in die Verantwortung der Revierinhaber und Grundbesitzer gelegt werden.

 

Hannover Mit einer Änderung des Jagdgesetzes soll in Niedersachsen der Abschuss von Wild erleichtert und damit der Wald geschont werden. Das Kabinett stimmte am Dienstag einem Gesetzentwurf zu, der für Rot-, Dam- und Muffelwild künftig dreijährige Abschusspläne vorsieht. Damit könnten viele Genehmigungen von Abschussplänen und Nachbewilligungen von Abschüssen im laufenden Jagdjahr entfallen, hieß es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Bisher gab es einjährige Abschusspläne mit Ausnahme des Rehwildes, hier gibt es bereits seit 2001 dreijährige Abschusspläne. Der bisher übliche Abschussplan für Rehwild wird den Angaben zufolge durch einen Abschussplan mit maximal 30-prozentiger Überschreitung ersetzt. So könnten Jägerinnen und Jäger ohne behördliche Maßregelungen Rehwild entsprechend erlegen, hieß es.

Die Bejagung des Rehwildes werde damit verstärkt in die Verantwortung der Revierinhaber und Grundbesitzer gelegt. Hintergrund für die Gesetzesänderung ist laut Landesregierung, dass sich die Wälder bei zu hohen Beständen von Schalenwild – also Wildschweinen, Rehen oder auch Rot- und Damwild – wegen Schäden durch Verbeißen nicht im benötigten Maße verjüngen könnten. Es müssten jedoch mehr als 50.000 Hektar Schadflächen, die im Land in den vergangenen drei Jahren durch Stürme und Dürre entstanden sind, wieder bewaldet werden. Dies solle möglichst ohne Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Zäune, erfolgen – denn das Wild brauche den gesamten Lebensraum.

Der Gesetzesentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden. Verabschiedet werden soll das Gesetz Anfang 2022. Die geplante Jagbarkeit des Wolfs steht nicht in dem Entwurf. Für die Fraktionen besteht die Möglichkeit, eine Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht im Rahmen der parlamentarischen Beratungen einzubringen. dpa