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AUSGEBUCHT: Schulung "kundige Person" im Sinne der VO (EG) 853/2004

Die Schulung findet statt am Mittwoch, den 26.03.25 von 18.00-22.00 Uhr auf dem Hof Tellmann (im Speicher), Deitinghauser Weg 3, 49143 Bissendorf-Deitinghausen

Kundige Person

Der Jäger ist nicht nur Erleger des Wildes, sondern auch der Kontrolleur des Fleisches. Ihm obliegt daher eine besondere Pflicht und Verantwortung gegenüber eines jeden Verbrauchers.

Mit Bestehen der Jägerprüfung und Erlangung des ersten Jagdscheines ist ein Jäger "als geschulte" Person anzusehen. Dies gilt für Jäger, welche die Jägerprüfung nach dem 01. Februar 1987 abgelegt haben.

Eine "geschulte Person" ist jedoch i.S. des EU-Lebensmittelrecht nicht gleichwertig mit einer "kundigen Person" auszulegen. 

Es gilt daher nationales neben dem EU-Recht.

Hier in Niedersachsen bedarf es daher einen Nachweis als "kundige Person" und "weiteren Voraussetzungen", sofern der Jäger ein Stück Fleisch an den Endverbraucher abgeben möchte. Dabei spielt es keine Rolle, ob er es verkauft oder verschenkt.

All diese Details werden in der Widlbrethygienie-Schulung zur kundigen Person vermittelt und enden mit der Bescheinigung zur kundigen Person. Der Nachweis kann in Niedersachsen im Jagdschein eingetragen werden.

Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. 

Termin: 26.03.2025 von 18.00-22.00 Uhr

Teilnehmergebühr: 55,00 € p.P. 
(inkl. Getränke)

Ort: Hof Tellmann (im Speicher), Deitinghauser Weg 3, 49143 Bissendorf-Deitinghausen

Max. Teilnehmerzahl 20 Personen

 

Anmeldungen sind HIER unter Angabe von Vor- und Nachname und Anschrift möglich!