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Schulung "kundige Person" im Sinne der VO (EG) 853/2004

Die Schulung findet statt am Mittwoch, den 22.01.25 von 18.00-22.00 Uhr in der ConCello Halle in Bad Laer

Aufgrund der Vorgaben des seit 01.01.2006 gültigen EU-Hygienepaketes, ergänzt durch die seit 09.08.2007 gültige nationale Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts muss jeder, der vor dem 01.02.1987 seine Jägerprüfung abgelegt hat und sein erlegtes Wild nicht ausschließlich selbst verzehrt, eine nach EU-Recht "kundige Person" sein.

Die neue Rechtlage betrifft aber auch Jäger, die nach 1987 die Jägerprüfung abgelegt haben: Diese Personen werden zwar per Verordnung als nach nationalem Recht geschulte Personen anerkannt; das reicht aber nicht aus, um Wildbret weiterhin über den Wildhandel, Schlachtereien oder Restaurants zu vermarkten.

Die Teilnahme an Treib- und Drückjagden, bei denen die Strecke über den dargestellten Weg vermarktet wird, ist somit für nicht kundige Personen nicht mehr möglich. Ebenso verlangt das neue Recht von uns eine größere Verantwortung als bisher. Es bietet aber auch umfangreiche Möglichkeiten zur Selbstvermarktung von Wild und Wildprodukten, die es bisher in dieser Form nicht gab. Die Jägerschaft Osnabrück-Land e.V. bietet daher einen Lehrgang zum Thema Wildbrethygiene "kundige Person" an.

Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Nach dem Seminar erhält jeder Teilnehmer eine bundesweit gültige Urkunde. Den Nachweis kann man sich auch in den Jagdschein eintragen lassen.

Es wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 40,00 € erhoben.

Anmeldungen sind hier möglich!