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Waschbär, Nutria, Marderhund und Co.

Anpassungsfähige Raubsäuger breiten sich aus

Jagdstatistik 2016/17 zeigt sprunghafte Anstiege für die eingewanderten Arten Waschbär und Marderhund. Auch beim Dachs sind die Zuwächse hoch, wogegen die Fuchsstrecke nahezu konstant bleibt. Die Bejagung leistet einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz

(Berlin, 31. Januar 2018) Die aktuelle Jagdstatistik für Waschbär, Marderhund, Dachs und Fuchs hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute anlässlich Europas größter Jagdmesse, Jagd und Hund, veröffentlicht. Alle vier Arten gelten als anpassungsfähig, breiten sich in Deutschland aus und haben auf ihrem Speiseplan auch Jungvögel und Eier. Im Jagdjahr 2016/17 (1. April bis 31. März) haben Deutschlands Jäger 134.098 Waschbären erlegt. Im Vergleich zum Durchschnitt der vorangegangenen 5 Jahre ist das ein Plus von 30 Prozent. Einher geht diese Steigerung mit einer zunehmenden räumlichen Ausbreitung des aus Nordamerika stammenden Kleinbären. Mit einem Plus von 44 Prozent fällt die Steigerungsrate beim Marderhund noch größer aus. Von der ursprünglich aus Nordostasien stammenden Art haben Jäger vergangene Saison 30.272 Tier erlegt. Vom heimischen Dachs erlegten Jäger 69.275 Tiere (plus 8,7 Prozent) und vom Fuchs 435.700 (minus 5,2 Prozent).

Mit der Bejagung der anpassungsfähigen Fleischfresser leisten Jäger einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz in Deutschland. Die zweite Stellschraube sind Erhalt und Verbesserung von Lebensräumen. Laut DJV ist der Elterntierschutz bei der Jagd sehr wichtig: Insbesondere Muttertiere mit abhängigen Jungen dürfen nicht erlegt werden. Weitergehende Schonzeiten für Raubsäuger hält der DJV für kontraproduktiv, weil eine effektive Bejagung zum Schutz von seltenen Arten erschwert wird.

Aufgrund der erfolgreichen Tollwutimpfung zum Schutz des Menschen hat sich die Zahl der anpassungsfähigen Füchse in Deutschland seit den 1980er Jahren verdreifacht. Mit negativen Folgen für Bodenbrüter wie Kiebitz oder Feldlerche, die zur Beute gehören. Wegen des negativen Einflusses auf die Artenvielfalt hat die Europäische Union (EU) den Waschbären 2016 in die Liste der invasiven, gebietsfremden Arten aufgenommen. Primäres Ziel: die Eindämmung. Der Waschbär hat sein Verbreitungsgebiet deutschlandweit von 2006 bis 2015 nahezu verdoppelt und kommt fast in jedem zweiten Jagdrevier vor (43 Prozent).

Die Bemühungen der EU werden jedoch an verschiedenen Stellen konterkariert.  In Hessen etwa ist die Jagdzeit des Waschbären auf den Zeitraum vom 1. August bis zum 28. Februar reduziert worden. Und in Berlin ist die Fangjagd komplett verboten. Fallen sind jedoch enorm wichtig, um die nachtaktiven Prädatoren zu erbeuten. Ebenso kontraproduktiv ist ein Jagdverbot auf Schutzflächen - etwa in Feuchtgebieten. Dort hält sich der Waschbär besonders gern auf und sucht nach Fressbarem wie Vogeleiern, Nestlingen, Amphibien und Reptilien.

Es ist laut DJV nicht möglich, Waschbär oder Marderhund aus Deutschland wieder zu entfernen. Sie haben sich etabliert und werden Deutschland weiter erobern. Allerdings kann Jagd die Ausbreitung und den räuberischen Einfluss auf heimische Arten stark reduzieren. Die Eindämmung gebietsfremder Arten ist laut DJV eine Herkulesaufgabe. Sie erfordert gemeinsame Anstrengungen in staatlich und privat betreuten Flächen, besonders in Naturschutzgebieten. Jäger sind dabei kompetente Ansprechpartner.

Besseres Management invasiver Arten vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag beschliesst Änderungen von Bundesnatur- und Bundesjagdgesetz beschlossen, um invasive Arten gemäß EU-Vorgaben einzudämmen. Revierinhaber sind erste Ansprechpartner für die Umsetzung dieser öffentlichen Aufgabe. In Kürze ergänzt die EU ihre verbindliche Liste gebietsfremder Arten um Bisam, Marderhund und Nilgans.

(Berlin, 30. Juni 2017) Der Bundestag hat heute Nacht Änderungen von Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz beschlossen, mit denen Vorgaben aus der EU-Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, deren weitere Ausbreitung einzudämmen. Es wird gesetzlich klargestellt, dass Maßnahmen mit jagdlichen Mitteln im Einvernehmen mit dem Jagdausübungsberechtigten durchgeführt werden müssen. Der DJV begrüßt diese praxisgerechte Umsetzung: So wird sichergestellt, dass sich die Naturschutzbehörde mit dem Jagdausübungsberechtigten abstimmen muss, er bleibt erster Ansprechpartner im Revier, wenn es um die Eindämmung von Waschbär, Marderund und Co. geht. "Die jetzt beschlossenen Regelungen schaffen einen angemessenen Ausgleich zwischen der öffentlichen Aufgabe des Managements, den Fach- und Revierkenntnissen der Jäger vor Ort sowie ihren berechtigten Anliegen", sagte Professor Jürgen Ellenberger, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV). Weitergehende Eingriffe, die das Bundesumweltministerium vorgeschlagen hatte, konnten abgewendet werden.

Die Regelungen betreffen in erste Linie Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz, mit denen Behördenbefugnisse und Verfahren geregelt werden. Darüber hinaus gibt es beispielsweise für Zoos und private Tierhaltung künftig Besitz- und Vermarktungsbeschränkungen. Außerdem wird im Bundesjagdgesetz ein neuer § 28a eingeführt, der regelt, wie die Verordnung bei jagdbaren Arten umgesetzt werden soll, nämlich durch die Jagdbehörden nach Abstimmung mit dem Revierinhaber. Der DJV hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass in erster Linie die Revierinhaber für die Umsetzung der Maßnahmen gegen invasive Arten zuständig sind und nur subsidiär die Behörden.

Themen des Beschlusses:
EU erweitert Katalog der invasiven Arten
Tierschutz nicht verhandelbar
Felle nachhaltig nutzen

Die ganze Meldung als .pdf-Datei finden Sie hier (klick)

Marderhund erobert Mecklenburg-Vorpommern - Pressemeldung DJV vom 23.06.17

 

Auf ihrer Bundesdelegiertenversammlung in Rostock-Warnemünde haben Jäger neue Zahlen zur Ausbreitung des Marderhundes vorgelegt: In Mecklenburg-Vorpommern wurde er bereits in 92 Prozent der Reviere nachgewiesen. Der bundesweite Spitzenwert. Das Monitoring-Programm WILD soll ab 2019 ausgebaut werden, Jäger fordern Unterstützung mit öffentlichen Mitteln.

(Rostock-Warnemünde/Berlin, 23. Juni 2017) Auf dem Bundesjägertag in Rostock-Warnemünde hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute aktuelle Monitoring-Daten der Jäger vorgestellt. Demnach ist Mecklenburg-Vorpommern mit großem Abstand das Bundesland mit der größten Verbreitung des Marderhundes. Die gebietsfremde, ursprünglich aus China stammende Art haben Jäger 2015 in 92 Prozent der Reviere nachgewiesen. Das sind 3 Prozent mehr als 2006. Bundesweit gesehen kommt der Marderhund in 26 Prozent der Reviere vor. Ausgewertet haben Wissenschaftler von Jägern erfasste Daten aus 24.000 Revieren - das sind 40 Prozent der Fläche Deutschlands.

"Jäger liefern seit 15 Jahren einzigartige Daten, unter anderem zu Marderhund und Waschbär. Diese helfen, Ausbreitung und Einfluss von invasiven Arten bundesweit zu bewerten und sind wichtig für den Artenschutz", sagte DJV-Vizepräsident Dr. Volker Böhning. Das WILD-Monitoring sei im öffentlichen Interesse und müsse deshalb mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Die Delegierten haben heute auf dem Bundesjägertag vorgelegt: einstimmig haben sie den Ausbau des bundesweiten Monitorings ab 2019 beschlossen.  

Großes Potenzial sehen Jäger im neu eingerichteten Tierfund-Kataster (www.tierfund-kataster.de) unter dem Dach von WILD, bei dem jeder mit Smartphone und Computer mitmachen kann: Es ermöglicht erstmals eine einheitliche Erfassung von Wildunfällen und damit die Entschärfung von Schwerpunkten. Die Polizei erfasst lediglich ein Prozent der Wildunfälle, und zwar die mit Personenschäden. Das Tierfund-Kataster wurde 2011 vom Landesjagdverband Schleswig-Holstein online geschaltet und umfasst inzwischen insgesamt knapp 40.000 Datensätze von Tierfunden bundesweit. 

Nutria erobert Deutschland - Pressemeldung DJV vom 29.05.17

 

Die Nutria erobert Deutschland

Die Nutria profitiert von milden Wintern: Ihr Verbreitungsgebiet hat sich in 9 Jahren etwa verdoppelt, 16 Prozent der Reviere haben 2015 ein Vorkommen gemeldet. Die Population wächst rasant an. Der Pflanzenfresser aus Südamerika untergräbt Deiche und frisst bedrohte Röhrichtarten. Für die Bejagung sind Fallen unerlässlich, Jagdeinschränkungen sind kontraproduktiv für den Artenschutz.

 

(Berlin, 29. Mai 2017) Seit den 1920er gibt es Vorkommen der aus Südamerika stammenden Nutria in Deutschland, doch in jüngster Vergangenheit hat sich das Nagetier stark ausgebreitet: Von 2006 bis 2015 hat sich das Vorkommen bundesweit verdoppelt, in 16 Prozent aller Jagdbezirke kommt die Nutria bereits vor. Hauptursache seien die anhaltend milden Winter, urteilen die Experten des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD), die Daten von mehr als 24.000 Revieren - etwa 40 Prozent der Fläche Deutschlands - ausgewertet haben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die Daten jetzt im WILD-Bericht 2015 veröffentlicht. 

Verbreitungsschwerpunkte hat die Nutria im westlichen und östlichen Niedersachsen (Ems, Elbe), in Nordrhein-Westfalen, im Westen Baden-Württembergs (Rhein), im Norden Sachsen-Anhalts (Elbe) sowie im Nordwesten und Süden Brandenburgs (Havel, Schwarze Elster, Spreewald, Neiße). Vor allem im nordwestdeutschen Raum in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben die Wissenschaftler eine rasante Ausbreitung festgestellt. Dies macht sich auch in der Jagdstatistik bemerkbar: Im Jagdjahr 2014/15 kamen über 19.500 Tiere zur Strecke, 10 mal so viele wie 15 Jahre zuvor. Die Nutria steht auf der EU-Liste der invasiven Arten, ihre Bestände sollen reduziert werden, um die heimische Artenvielfalt zu schützen. "Jäger sind die kompetenten Ansprechpartner, wenn es um die Reduzierung der Nutria-Bestände mit Falle und Waffe geht", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Rufe nach einer Einschränkung der Jagd in Schutzgebieten oder gar ein Verbot der Jagd mit der Falle seien nicht nur kontraproduktiv für den Artenschutz, sondern fahrlässig. 

Die wenig scheue Nutria unterhöhlt Uferbereiche und Deichanlagen oder legt Nester aus Schilf und Gras an. Sie kann Uferröhrichte durch Fraß stark schädigen und damit auch Lebensräume seltener Arten. Das Bundesamt für Naturschutz empfiehlt deshalb an gefährdeten Orten den systematischen Einsatz von Lebendfangfallen und den Abschuss. Der DJV begrüßt diese Position weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Jagdausübung insbesondere in Naturschutzgebieten zunehmend eingeschränkt wird. Einige Natur- und Tierschutzverbände drängen sogar darauf, die Jagd mit der Falle komplett zu verbieten. "Politik, Behörden und Verbände müssen besser und abgestimmt zusammenarbeiten. Jagd ist praktizierter Artenschutz, wir Jäger bringen unser Wissen im Umgang mit Fallen und Artenkenntnisse ein. Wir benötigen einen Nutria-Managementplan", so Dammann-Tamke.