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Wissenschaftlich unzulässig und absolut unseriös

DJV zur aktuellen Studie von BirdLife International und NABU-Vorwürfen über illegal getötete Vögel

 

 

Nach Angaben des Naturschutzbundes (NABU) werden in Deutschland "bis zu 146.000 Vögel" illegal getötet. Diese Zahl entbehrt jedoch jeglicher nachvollziehbarer und belastbarer Grundlage. Dies hat der Deutsche Jagdverband bereits im Vorfeld der Veröffentlichung kritisiert.

(Berlin, 27. Oktober 2017) Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Vogelschutzorganisation BirdLife International geht von 146.000 illegal getöteten Vögeln in Deutschland pro Jahr aus. Als nationaler Partner von BirdlLife hatte der NABU den Datensatz für Deutschland erarbeitet. Hauptgrund der Tötung: illegale Jagd. Daraus abgeleitet fordert der NABU ein verbessertes staatliches Monitoring illegaler Verfolgung und die Einrichtung von auf Artenschutzkriminalität spezialisierten Anlaufstellen für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte.

Zu der Entwurffassung hatte der DJV bereits im Frühjahr des Jahres über seine europäische Organisation FACE kritisch Stellung bezogen und insbesondere die spärliche Datengrundlage aus Deutschland bemängelt: sie sei einerseits nur schwer nachvollziehbar, andererseits beruhe sie im Wesentlichen auf Einschätzungen bzw. Hochrechnungen von Einzelfällen. Damit seien die Angaben höchst spekulativ und unseriös.

Einen besonders krassen Fall unzulässiger Hochrechnung angeblich illegal getöteter geschützter Arten auf das Bundesgebiet konnte der DJV in Zusammenarbeit mit der Wildforschungsstelle Baden-Württemberg herausarbeiten. So wurden im Jahr 2000 auf drei Jagden am Rohrsee in Baden-Württemberg 13 Wasservögel erlegt, darunter 2 Schnatterenten (keine Jagdzeit) und 1 Reiherente (Schonzeitvergehen). Diese Fehlabschüsse gingen auf das Konto nur eines einzelnen Schützen zurück, der auch zur Rechenschaft gezogen wurde. Mit dem Sachverhalt konfrontiert, gab der zuständige Mitarbeiter im NABU zu, dass die Datenlage für seine Schätzung von bis zu 20 Prozent illegaler Abschüsse "sehr dünn" sei und "bisher nur Hinweise und keine handfesten Nachweise“ vorlägen.

Der DJV kritisiert überdies auch das grundsätzliche Vorgehen bei der Erarbeitung der Studie: Warum wurden keine unabhängigen Wissenschaftler damit beauftragt? Wie kann es sein, dass der Datensatz für Deutschland von einer Einzelperson eines Interessenverbandes (NABU) erarbeitet wurde?

Erfahrungen der Jäger zeigen, so Wolfgang Heins, zuständiges Präsidiumsmitglied im DJV, dass geschützte Arten an durchschnittlichen Gewässern, an denen eine Bejagung erlaubt ist, in aller Regel selten vorkommen. Fehlabschüsse sind nicht gänzlich auszuschließen, seien jedoch die absolute Ausnahme.

Der DJV verweist explizit auf die Regelungen in der Bundesjagdzeiten-VO: Um eine Verwechslungsgefahr gerade auch bei der Bejagung von Wasservögeln zu vermeiden, hat der Gesetzgeber in Deutschland über § 1, Abs. 3 der Bundesjagdzeiten-VO den Jägern das vorherige, genaue Ansprechen der Arten auferlegt: „Die in Abs. 1 festgesetzten Jagdzeiten umfassen nur solche Zeiträume einschließlich Tageszeiten, in denen nach den örtlich gegebenen äußeren Umständen für einen Jäger die Gefahr der Verwechslung nicht besteht.“ Auf die Pflicht des artengenauen Ansprechens weist der DJV seit vielen Jahren ausdrücklich auch in seiner Empfehlung zur „guten fachlichen Praxis“ bei der Jagd auf Wildgänse hin.