Sehr geehrte Damen und Herren,
wie auf unseren Seminaren für Jägerschaftsvorsitzende und Kreisjägermeister seitens des ML angekündigt, finden Sie anliegend den Gemeinsamen Runderlass von ML und MU zu § 40 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes in Bezug auf das Ausbringen von gebietsfremden Pflanzen.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,
Florian Rölfing