Jedem Jagdausübungsberechtigten muss nach §4 des Niedersächsischen Jagdgesetzes ein für den Jagdbezirk brauchbarer Jagdhund, der geprüft ist, zur Verfügung stehen.
Um diesen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, bietet die Jägerschaft Stadt Oldenburg auch in diesem Jahr wieder einen Hundeführerlehrgang an. Ziel des Lehrganges ist die Vorbereitung der „Gespanne“ auf die Brauchbarkeitsprüfung im Herbst 2017. Zugelassen zur Prüfung werden Hunde, die dem Phänotyp einer vom Jagdgebrauchshundeverband als Jagdhund anerkannten Rasse entsprechen und zum Zeitpunkt der Prüfung (September/Oktober) mindestens 12 Monate alt sind. Jeder teilnehmende Hund muss über eine Tätowierungsnummer oder Identifikationschip zweifelsfrei identifizierbar sein.
Des Weiteren können sich mit dem Hundeführerlehrgang Führer und Jagdhunde (bei entsprechender Voraussetzung) auf die Herbstzuchtprüfung (HZP) oder die Verbandsgebrauchs-prüfung (VGP) vorbereiten. Geübt wird von Mai bis September nach Absprache (der Wochentage) zwischen 18.00 und 20.00 Uhr, in den hiesigen Revieren.
Weitere Informationen erhalten Sie über den Hundeobmann der Jägerschaft der Stadt Oldenburg, Dirk Swetlik, telefonisch unter 0179.7059387 oder Sie schicken eine eMail.
Zusätzliche Informationen zum Jagdhundewesen der Jägerschaft finden sie hier klick.