Forum Waffenrecht weist darauf hin, dass für den Bestandsschutz von A- und B-Waffenschränken die bisherige, rechtmäßige Nutzung relevant ist. Voraussetzung nach §36 Abs. 4 ist nicht die Anmeldung bei der Waffenbehörde.
Pressemeldung des DJV vom 29.07.17
Die ganze Meldung zum Thema und weitere Informationen des DJV finden Sie hier: KLICK