05. Juli 2017 (DJV) Berlin: Das geänderte Waffengesetz tritt am 6. Juli 2017 in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Jäger hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung. Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung sind ab jetzt beim Neukauf für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen nicht mehr erlaubt. Für bereits registrierte A- und B-Schränke gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz..
Neu erworbene Standardschränke müssen ab sofort die Sfufe 0 oder 1 aufweisen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht.
Der DJV hat mit Frank Göpper, Geschäftsführer des Forum Waffenrechts über die Details des geänderten Waffengesetzes gesprochen: