Unterstützen auch Sie bei dem Monitoring des Goldschakals
Johanshon (Geschäftsführer LJN):
"Mit der Novellierung des niedersächsischen Jagdgesetzes soll der Goldschakal in die Liste der jagdbaren Arten aufgenommen werden, wodurch er in die Zuständigkeit der Jägerschaft fällt. Daher möchten wir schon jetzt für den Goldschakal ein anerkanntes Monitoring gewährleisten.
Um analog zum Wolf auch die Ausbreitung des Goldschakals möglichst realitätsnah nachvollziehen und darstellen zu können, bitten wir Sie Hin- und Nachweise zum Goldschakal an das Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. zu melden. Hierfür können die bekannten Online-Formulare des Wolfsmonitorings genutzt werden, welche Sie unter https://meldungen.wolfsmonitoring.com/web/ oder in der App „Wolfsmeldungen Niedersachsen“
finden."