Der Landkreis Rotenburg (Wümme) verfügt über eine landwirtschaftliche Nutzfläche von ca. 126.000 ha. Von dieser Fläche werden 26% oder 32.760 ha als Grünland genutzt. Dieses Grünland unterliegt einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und stellt gleichzeitig einen bedeutenden Lebensraum für unzählige unserer Wildtierarten dar. Vor allem unser Feldhase, das Rehwild, sowie viele Bodenbrüter, wie z.B. die Feldlerche, der Große Brachvogel, der Kiebitz, das Rebhuhn und die Wiesenweihe nutzen es sowohl als Nahrungs- und Deckungs-, als auch als Reproduktionshabitat.
Ein Großteil dieses Grünlandes wird seit dem Übergang von der Beweidung zur Ganzjahresstallhaltung heute meist intensiv als sogenanntes Wirtschaftsgrünland genutzt. Je nach Standort erfolgen inzwischen vier bis fünf Grasschnitte in einer Vegetationsperiode, um das nötige Grundfutter für das Milchvieh zu gewinnen. Der erste Wiesenschnitt erfolgt bereits Anfang / Mitte Mai, spätestens beim Erscheinen der Ähren und damit mitten in der Brut- und Aufzuchtzeit der genannten Wildtierarten. Während der Vegetationsperiode wird dann alle vier bis sechs Wochen gemäht, so dass auch Nachgelege der am Boden brütenden Feld und Wiesenvögel ausfallen. Der Lebensraum Grünland wird so mehr und mehr zu einer ökologischen Falle für viele Wildtierarten.
Der frühen und häufigen Mahd fallen neben jungen Feldhasen, Rehkitzen und diversen Wiesenbrütern auch Kleinsäuger, Amphibien und Insekten zum Opfer. Auch wenn sich die Wildtiere während hunderttausenden von Jahren an ihre Feinde angepasst und erfolgversprechende Überlebensstrategien entwickelt haben, wirken sich diese Überlebensstrategien bei der Mahd verheerend aus. Das bewegungslose Ausharren der brütenden Rebhenne und das regungslose Verharren als Schutzverhalten bei Feldhase und Rehkitz werden diesen zum Verhängnis. Das durch die Evolution optimierte Feindvermeidungsverhalten unserer Wildtieren kann mit den Entwicklungen in der Landbewirtschaftung nicht mehr mithalten.
Die Landmaschinen werden immer größer und schneller. Die Mähgeschwindigkeiten überschreiten inzwischen teilweise schon 15 km/h und dies bei Mähwerken von bis zu 13 Meter Breite. Durch die Mähwerke und die Reifen der Traktoren verzeichnen die Bestände gerade der Wiesenbrüter signifikante Verluste. Vor allem bei inzwischen hochgradig gefährdeten Arten wie dem Großen Brachvogel, dem Kiebitz, der Feldlerche, dem Rebhuhn oder der Wiesenweihe ist jedes ausgemähte Gelege ein herber Verlust für das langfristige Überleben dieser Arten.
Wie viele der Wildtiere der Mahd der Grünlandes zum Opfer fallen, weiß niemand genau. Schätzungen gehen davon aus, dass es auf den etwa fünf Millionen Hektar Grünland in Deutschland über 500.000 Tiere sind. Darunter befinden sich etwa 90.000 Rehkitze. In unserem Landkreis, mit seinen 32.760 Hektar Grünland, fielen damit rein rechnerisch ca. 600 Rehkitze der jährlichen Grasmahd zum Opfer. Nur durch geeignete Maßnahmen lassen sich diese Verluste deutlich verringern.
Der wichtigste Einflussfaktor auf die Höhe der getöteten Wildtiere ist mit Sicherheit der Mahdtermin. Dieser ist jedoch aus wirtschaftlichen Erwägungen für den Landwirt entscheidend. Ein später Mahdtermin ist zwar gut für die Tierwelt, aber schlecht für Erntemenge und –qualität. Um im Vorfeld der Mahd gezielt aktiv werden zu können, muss der Termin der Mahd bekannt sein. Es sollte daher für den Landwirt selbstverständlich sein, den Jagdausübungsberechtigten rechtzeitig über den Mahdtermin zu informieren, damit dieser geeignete Maßnahmen zum Schutz der Wildtiere ergreifen kann. Der Landwirt hat die Betriebsgefahr seiner Mähtechnik zu verantworten und sollte daher auch aktiv tierschutzrelevantes Leid der Wildtiere vermeiden helfen. Nur eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit von Landwirt und Jäger gewährleistet den Wildtierschutz im Grünland. Das auch Unterlassungen geahndet werden können, zeigen erste Präzedenzfälle in Deutschland. Betroffene Landwirte, die es versäumten, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, bzw. über den bevorstehenden Mahdtermin zu informieren, mussten einen Schadensersatz für getötete Rehkitze gegenüber den Jagdausübungsberechtigten leisten.
Der Jagdausübungsberechtigte sollte zwei bis drei Tage vor Mähbeginn benachrichtigt werden, insbesondere wenn es sich um Wiesen handelt, wo in den Vorjahren Wild bevorzugt seinen Nachwuchs abgelegt hat. Er kann dann mit geeigneten Mitteln dafür sorgen, dass beispielsweise die Ricken mit ihren Kitzen die Wiese verlassen. Der Schutz vor dem Ausmähen kann durch vorbeugende Maßnahmen, wie das Aufstellen von optischen und akustischen Wildscheuchen (wie z.B. Aufhängen von Plastiktüten, Luftballons oder das Aufstellen von Windrädern etc.), erfolgen. Der Nachteil aller Vergrämungsmethoden ist aber der Gewöhnungseffekt für das Wild. Deshalb sollten alle Vergrämungsmittel erst 12 bis 24 Stunden vor der Mahd ausgebracht werden.
Als weitere Maßnahme kommt das Absuchen der Flächen durch den Jäger mit brauchbaren Hunden vor dem Mäheinsatz in Frage. Dabei gefundene Kitze oder Junghasen werden aus der Gefahrenzone gebracht. Die Witterung des Hundes hält die Ricke darüber hinaus davon ab, dass Kitz wieder in die Wiese zu führen. Wenn es bei Auffinden von Bodenbrüter-Gelegen nicht möglich ist, die gesamte Fläche erst nach Abschluss der Wiesenvogelbrut zu mähen, sollten aufgefundene Gelege zumindest gut sichtbar markiert, abgesperrt und ummäht werden. Ein auf diese Weise sichergestellter Bruterfolg wird dem Landwirt ihm Rahmen des Naturschutzkonzeptes der Jägerschaft, mit 50 Euro honoriert. Doch auch andere Faktoren bieten bei der Mahd von Grünland Ansatzpunkte für die Reduzierung der Wildtierverluste.
So kommt der Schnitthöhe eine entscheidende Bedeutung zu. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass vor allen die bodennahen Insektenarten, Kleinsäuger und Amphibien von einer hohen Schnitthöhe profitieren. Generell gilt der Grundsatz: „Je größer die Schnitthöhe, desto geringer sind die Verluste bei bodennah lebenden Tierarten“. Also sollte – wenn immer möglich – das Mähgerät möglichst hoch eingestellt werden. Empfohlen wird eine Schnitthöhe von mindestens 8 besser noch 10 -15 cm.
Mit der oft praktizierten Mähmethode vom Rand einer Fläche in das Innere wird vielen Tierarten die Chance zur Flucht genommen und die Tiere werden von außen nach innen getrieben. Eine einfache und kostenneutrale Änderung der Fahr- bzw. Arbeitstechnik hilft, Wildtierverluste zu vermeiden. Beobachtungen zufolge halten sich ca. 70% der dort vorkommenden Wildtiere im Saumbereich der Grünflächen auf. Daher ist es wichtig die Flächen von innen nach außen zu mähen. Werden die Flächen von „innen nach außen“ gemäht, so können sich aufgescheuchte Wildtiere in Nachbarflächen und Randstrukturen in Sicherheit bringen. Ohne den Außenrand anzumähen, wird die Mahd im Inneren der Parzelle begonnen und dann von innen nach außen fortgesetzt. Bei besonders großen Parzellen ist eine Aufteilung der Flächen sinnvoll. Wenn möglich, sollten die einzelnen Teilbereiche nicht am gleichen Tag gemäht werden, sondern mit einem zeitlichen Abstand (Mosaikmahd).
Die Rettung der Wildtiere vor dem Mähtod ist auch im besonderem Interesse des Landwirtes, denn durch vermähte Wildtiere kann das Mähgut kontaminiert werden. Eine Vermehrung des Bakteriums Chlostridium kann bei der Aufnahme von kontaminierter Silage zu Botulismus beim Nutzvieh führen, was letztlich für den Landwirt einen hohen wirtschaftlichen Verlust bedeutet. Es ist also im Interesse aller Beteiligten das Wildtierverluste nach Möglichkeit vermieden werden. Damit dieses gelingt, ist bei allen diesen Maßnahmen eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit zwischen Jäger, Landwirt und Lohnunternehmer erforderlich.