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Rückzugsräume für Hase, Rebhuhn & Co schaffen

Die Jägerschaft Rotenburg erweitert ihr Naturschutzkonzept

Blicken wir in unsere heutige Kulturlandschaft, finden wir nur noch wenige blühende Kräuter und Blumen auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen oder an den Wegrändern. Die Blütenvielfalt hat auf Grünland und Ackerland extrem abgenommen. Das Grünland wird seit dem Übergang von der Beweidung zur Ganzjahresstallhaltung heute meist intensiv als sogenanntes Wirtschaftsgrünland genutzt. Je nach Standort erfolgen inzwischen vier bis fünf Grasschnitte in einer Vegetationsperiode, um das nötige Grundfutter für das Milchvieh zu gewinnen. Die dem Boden entzogenen Nährstoffe werden dabei vorwiegend durch Gülle zurückgeführt. Diese führt in Verbindung mit der Nutzung von Hochleistungsgräsern zu einem weiteren Rückgang der für das Niederwild - die Rede ist von Rehwild, Feldhase, Kaninchen, Fasan, Rebhuhn, Wachtel, etc. - so wichtigen natürlichen Wiesenkräuter.

Parallel dazu hat der Ausbau der Biogasnutzung im Landkreis Rotenburg (Wümme) in den letzten Jahren enorm zugenommen: Mehr als 100 Biogasanlagen sind inzwischen ans Netz gegangen. Die Basissubstrate für die meisten dieser Anlagen sind Energiepflanzen, wovon der Mais aufgrund seiner beachtlichen Biomasseleistung und dem herausragenden Gasertrag die derzeit meistverwendete Pflanze darstellt. Die hohe Dichte an Viehhaltungsbetrieben und Biogasanlagen und der damit verbundene Maisanbau haben dazu geführt, dass weite Bereiche unserer Kulturlandschaft inzwischen zu Monokulturflächen geworden sind. Dieses stößt mittlerweile nicht nur bei großen Teilen der Bevölkerung auf Kritik, sondern stellt für viele unserer heimischen Tierarten ein großes Problem dar. Während sich einige Arten dieser Entwicklung ohne große Probleme anpassen können, hat insbesondere das Niederwild mit der veränderten Situation zu kämpfen. Das Niederwild bräuchte Rückzugsräume als Ersatz für diese intensiv bewirtschafteten Flächen. Kraut- und Blühstreifen, Feldgehölze und -raine, Gräben, Feuchtwiesen oder Trockenrasen wären solche Rückzugsräume, sind in unserer Kulturlandschaft aber leider nicht mehr im ausreichendem Maße vorhanden. Sie wurden im Rahmen der Flurbereinigungsmaßnahmen der 50er-Jahre weitestgehend zugunsten von zweckmäßig zu bewirtschaftenden agrarischen Flächen beseitigt.

Das Naturschutzkonzept der Jägerschaft, das sich inzwischen im zweiten Jahr seiner Umsetzung befindet, zielt u.a. darauf ab, solche Rückzugsräume zu schaffen. Durch die Anlage von Blüh- und Huderstreifen soll eine artenreiche Feldflora erhalten, bzw. neue attraktive Lebensräume für die Tierwelt in der Agrarlandschaft geschaffen werden. Mit ihnen entstehen zudem neue Nahrungsquellen für viele nützliche Insekten wie Bienen und Schmetterlinge sowie für Vögel oder kleinere Säugtiere. Insbesondere die Charaktertiere unserer Feldflur, die Rebhühner, profitieren während der Aufzucht ihres Nachwuchses von solchen Bereichen, die eine insektenreiche Vegetation bieten. Ein Mangel an Blüten bedeutet für sie letztlich weniger Insekten, damit mangelnde Nahrungsverfügbarkeit für den Nachwuchs und als Folge eine erhöhte Kükensterblichkeit. Blühstreifen sind Strukturen die nicht nur Nahrung, sondern auch Deckung, Nistplätze und Überwinterungsquartiere bieten. Blühstreifen im Acker schaffen zudem Abwechslung im Landschaftsbild und wirken sich wohltuend auf den Erholung suchenden Menschen aus. Blühstreifen als Bejagungsschneisen angelegt, wirken den Bejagungsproblemen von Schwarzwild im Maisbestand entgegen. Durch sie können letztlich gemeinsame Ziele von Ackerbau, Biomasseproduktion, Jagd und Naturschutz in der Agrarlandschaft in Einklang gebracht werden. Für die Anlage der Blüh- und Huderstreifen auf intensiv genutzten Ackerflächen erhält der Landwirt eine Prämie pro Quadratmeter gezahlt, sowie die erforderliche Saatmischung gestellt. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Blüh- und Huderstreifen keinen negativen Einfluss auf die Agrarförderung haben.

Eine weitere Maßnahme aus dem Naturschutzkonzept der Jägerschaft ist die Anlage von Lerchenfenstern. Als Lerchenfenster werden künstlich angelegte Fehlstellen im Wintergetreide bezeichnet. Ziel und Aufgabe der Lerchenfenster ist es, Feldlerchen und Rebhühnern, beides bodenbrütende Leitarten der Feldflur, Brut- und Aufenthaltsplätze zu bieten und deren Bruterfolg zu erhöhen. Mit den Lerchenfenstern werden gezielt neue Strukturen geschaffen, von denen nicht nur Feldlerche und Rebhuhn profitieren. Auch Kiebitz und Feldhase nutzen die künstlichen Fehlstellen im Acker als Lebensraum und zur Jungenaufzucht. In England, wo das Konzept der Lerchenfenster entwickelt wurde, haben sich die Bruterfolge verdreifacht. Dabei sind es nicht die Fehlstellen selbst, die als Brutplätze genutzt werden, sondern deren Saumbereich. Hier verbergen Feldlerchen ihr lockeres Halmnest in einer Mulde aus feinen Gräsern und Getreideblättern. Die 3 bis 5 braun oder oliv gefleckten Eier werden allein von der weiblichen Lerche bebrütet.

Das Rebhuhn nutzt für den Neststandort ebenfalls die Randbereiche der künstlichen Fehlstellen – hier kann der Hahn seine Bewachertätigkeit besser ausüben. Die 8 bis 20, einfarbig graugrünen Eier, werden gut verborgen in einer Mulde abgelegt. Die Lerchenfenster selbst dienen als „Einflugschneisen“ und attraktive Aufenthaltszonen, die durch ihren lockeren Bewuchs zum einen ein freies Sichtfeld zur Feinderkennung bieten, zum anderen auch die Chance, rechtzeitig vor den Fressfeinden fliehen zu können. Ein weiterer Vorteil: Die schütter bewachsenen Saumbereiche trocknen nach Regenschauern schneller ab, so dass weniger Küken verklammen. Solche potentiellen Eiablageplätze sind bei den engen Saatreihenabständen im Getreideacker kaum mehr zu finden. Gelegeverluste, wie sie auf anderen Acker- und Grünflächen durch sehr frühe und eng gestaffelte Arbeitsintervalle (z.B. Schleppen, Walzen, Gülleausbringung mit Schleppschläuchen, Mahd, etc.) auftreten können, werden hier verhindert. Dabei ist die Anlage eines Lerchenfensters einfach: Der Landwirt hebt bei der Wintergetreideaussaat einfach für einige Meter die Sämaschine an, so dass eine etwa 20 Quadratmeter große Fläche unbestellt bleibt. Für jedes Lerchenfenster erhält der Landwirt als Nutzungsausfallentschädigung und zur Anerkennung eine Prämie.

Weitere Naturschutzmaßnahmen werden erst durch die finanzielle Förderung des Landkreises ermöglicht. Vom Kreistag werden den Jägerschaften Bremervörde, Rotenburg (W.) und Zeven für das Jahr 2011 insgesamt bis zu € 50.000,- für Artenschutz- und Biotopschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Artenschutzmaßnahmen sollen Wildarten in unserer Kulturlandschaft zu Gute kommen, die in der Roten Liste der gefährdeten Arten als gefährdet oder stark gefährdet eingestuft werden. Dies sind neben der Leitart Rebhuhn die Bodenbrüter Großer Brachvogel, Wiesenweihe und andere Wiesenvögel, der Fischotter, Fledermäuse, aber auch Falken und Eulen.

Bei den Artenschutzmaßnahmen für den Großen Brachvogel, die Wiesenweihe und das Rebhuhn geht es in erster Linie um den Gelegeschutz., d.h. um die Erfassung, Beobachtung und Sicherung der Brut- und Aufzuchtplätze, z.B. mittels Zaunmaterial, die Verlegung des Mahdtermins, bzw.das Aussparen des Nestbereichs bei der Mahd oder Ernte, sowie ggf. die flankierende Unterstützung durch Biotopschutzmaßnahmen und jagdliche Maßnahmen, wie etwa die verstärkte Fallenjagd. Neben der Förderung der Beschaffung von Zaunmaterial und Fallen, ist eine Honorierung der Landwirte mit bis zu € 50,- pro Gelege bei Schlupferfolg vorgesehen.

Beim Fischotter wird die Anlage von Bermen und der Bau von Laufbrettern gefördert, beim Artenschutz von Falken und Eulen der Bau und die Anbringung von Nisthilfen. Der Artenschutz bei den Fledermäusen dagegen soll über sogenannte Patenschaften für Höhlenbäume erfolgen. Die Sicherung und Bereitstellung eines von Fledermäusen genutzten Höhlenbaumes für 10 Jahre wird mit € 250,- honoriert.

Auch die Biotopschutzmaßnahmen sollen diesen gefährdeten Arten zugutekommen. Neben den bereits beschriebenen Blüh- und Huderstreifen und Lerchenfenstern wird die Anlage und Pflege von Hecken und Feldgehölzen gefördert. Nutznießer dieser Maßnahme sind neben dem Rebhuhn und dem übrigem Niederwild natürlich auch die Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge sowie die Vögel und kleineren Säugtiere der Feldflur.

Eine Biotopschutzmaßnahme von der sowohl der Große Brachvogel, der Kranich, die Krikente und die Stockente als Brutvogel profitieren könnten, ist die Wiedervernässung von Handtorfstichen durch Dichtsetzen der Abflussgräben und die damit verbundene Wiederherstellung offener, gehölzarmer Hochmoore als Brut- und Lebensraum. In eben diese Richtung zielt auch die nächste Maßnahme, die Anlage naturnaher Wasserflächen. Diese Maßnahme wird durch die Übernahme der Planungskosten und die Beteiligung an den Ausbaumaßnahmen gefördert werden.

Als letzte Biotopschutzmaßnahmen werden die Pflege artenreicher Grünlandflächen und die Anlage artenreicher Säume gefördert. Auch von dieser Maßnahme profitieren vor allem die nun bereits mehrfach erwähnten Bodenbrüter. Förderfähig sind hier Saatgut, Mahd und Entfernung des Mähgutes.

Aus Erfahrungen mit ähnlichen Projekten weiß man, dass sie besonders dann erfolgreich verlaufen, wenn die Durchführung als gemeinsame Initiative von Landwirtschaft und Jägerschaft betrieben wird. Von den Revierinhabern wird daher bei den Landwirten derzeit für diese Artenschutz- und Biotopschutzmaßnahmen geworben. Antragsberechtigt sind alle Revierpächter und Eigenjagdbesitzer im Landkreis Rotenburg (Wümme). Die Förderanträge sind bis zum 30.April 2011 über die jeweiligen Hegeringleiter an die Jägerschaft Rotenburg (Wümme) zu richten. Über die förderfähigen Maßnahmen und die Höhe der jeweiligen Förderung entscheidet der Landkreis im Benehmen mit dem Kreisjägermeister und dem Kreisnaturschutzbeauftragten. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Bevorzugt werden Reviere, für die regelmäßig der jährliche Wildtiererfassungsbogen abgegeben wurde. Weiterführende Informationen erhalten alle Interessierten bei den Naturschutzobleuten der Hegeringe oder dem Naturschutzobmann der Jägerschaft. Die entsprechenden Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind auf der Homepage der Jägerschaft unter www.jaegerschaft-row.de hinterlegt.

Jagdhornbläser Visselhövede richten Hubertusgottesdienst 2023 aus

05.11.2023, 18Uhr St.Johannis-Kirche

Auch in diesem Jahr findet seitens der Jägerschaft Rotenburg e.V. der Hubertusgottesdienst statt. Die Jagdhornbläsergruppe Visselhövede lädt am Sonntag, den 05.11.2023 um 18 Uhr zum Hubertusgottesdienst in der St. Johannis-Kirche in Visselhövede ein.
Bereits ab 17.45 Uhr werden Gäste mit Musik und Fackelschein empfangen. In festlichem Ambiente steht der Dank Gottes für die Schöpfung im Mittelpunkt.
Vorbei kommen lohnt sich!