Mit der im Wald und Feld momentan zu beobachtende Entwicklung, weg vom winterlichen grau, hin zum zarten frühlingshaftem Grün, verwandeln sich unsere Reviere förmlich in Kinderstuben. Es sind die wärmenden Sonnenstrahlen, die höheren Temperaturen und die längeren Tage, die nicht nur unseren Laubbäumen wieder zu ihrem grünen Kleid verhelfen, sondern auch Rebhuhn, Hase, Rehwild, Kiebitz, Amsel und andere Wildtiere mit der Aufzucht ihrer Jungen beginnen lassen. Mit dem jetzt beginnenden Frühling, kommt ein Großteil des Nachwuchses unserer heimischen Wildtiere zur Welt. Diese Kinderstube der Natur ist in den ersten Wochen und Monaten besonders auf Ruhe und Schutz angewiesen.
Die Jägerschaft Rotenburg weist deshalb darauf hin, dass in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald und in der freien Landschaft, zu der alle Flächen außerhalb bebauter Ortslage zählen, Hunde an der Leine zu führen sind. Verankert ist diese Vorschrift im Paragraphen 33 (Pflicht zum Schutz vor Schäden) im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).
Dem Laien bleibt häufig verborgen, dass sich die Natur jetzt in eine Kinderstube verwandelt hat, denn der tierische Nachwuchs verfügt i.d.R. über eine seiner Umgebung angepasste Tarnung. Die Tarnung ist im Tierreich weit verbreitet und erfüllt mehrere Funktionen. Sie dient sowohl dem Schutz der Jungen vor Räubern, als auch dem Schutz der Räuber während eines Beutezuges. Eben weil Tarnen und Täuschen überlebenswichtig sind, bleiben dem Laien die Jungtiere oft verborgen.
Zufällig entdeckte Jungtiere sollten nicht angefasst und auf gar keinen Fall mitgenommen werden. Ein Tierkind, das allein auf einer Wiese liegt - egal, ob Küken, Hase oder Kitz - ist meist nicht verlassen. Die Eltern von Hase und Reh kommen allerdings nur zweimal täglich zum Säugen der Jungen. Den Rest des Tages beobachten sie das Versteck ihres Nachwuchses aus sicherer Entfernung. In ihren ersten Lebenstagen verströmen weder Rehkitz noch Hasenjunges einen eigenen Körpergeruch. Da kapituliert selbst der Fuchs mit seiner empfindlichen Nase. Zusätzlich sind die Jungtiere optisch schwer zu entdecken. Dank ihrer Fellfarbe lösen sie sich in der Vegetation regelrecht auf und bei Gefahr drücken sie sich eng an den Boden, um übersehen zu werden. Auf diese Art der Tarnung setzen übrigens auch viele Enten, Kiebitze und Watvögel, die allesamt im Frühling Nachwuchs erwarten.
Die Jägerschaft Rotenburg rät deshalb dringend davon ab, solche "Findlinge" zu berühren oder mitzunehmen. Denn wittert die Mutter an ihrem Jungen menschlichen Geruch, nimmt sie es nicht mehr an - das Junge verhungert. Ist man sich unsicher, ob ein Tierkind verwaist ist oder nicht, sollte man einen Jäger informieren: Dieser beobachtet dann die Situation und entscheidet, was zu tun ist.
Der tierische Nachwuchs ist in den ersten Wochen und Monaten besonders auf Ruhe und Schutz angewiesen. Die vierbeinigen Hausgenossen sollten daher im Interesse der frei lebenden Tierwelt in dieser Zeit grundsätzlich die Beschränkung des Leinenzwanges auf sich nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur Polizei- und Rettungshunde im Einsatz sowie jagdlich ausgebildete Hunde während der Jagdausübung.
Nicht angeleinte Hunde, die das Wild hetzen, werden besonders in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für hoch trächtige Muttertiere, bereits gesetzte Jungtiere und alle Bodenbrüter zur tödlichen Bedrohung. Bodenbrütende Vogelarten können bei einer überstürzten Flucht nicht mehr ihr Brutgelege abdecken. In der Folge kommt es häufig zur Auskühlung der Eier und damit zum Verlust des Brutgeleges. Die ungeschützten Eier fallen außerdem schneller Nesträubern zum Opfer.
Die Jägerschaft Rotenburg bittet alle Erholungssuchenden um Rücksichtnahme: Führen Sie Ihre Hunde in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli an der Leine und bleiben Sie auf den Wegen und vermeiden so eine unnötige Beunruhigung des tierischen Nachwuchses und seiner Muttertiere". Verstöße gegen die Anleinpflicht der Hunde stellen nach dem NWaldLG eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.