Für Ärger sorgen wildernde Hunde in Rotenburg. Im Revier Rotenburg B (zwischen Brockeler- und Soltauer Straße) entdeckten Passanten am vergangenem Mittwochnachmittag ein verletztes Stück Rehwild. Der durch die Polizei um 15:30 Uhr informierte Revierinhaber musste dem schwer verletzten Tier den Fangschuss antragen. Zunächst von einem Wildunfall ausgegangen, wurde bei näherer Untersuchung festgestellt, dass der Rehbock nicht mit einem Fahrzeug kollidiert, sondern von einem oder mehreren Hunden gejagt, gerissen und schwer verletzt zurückgelassen wurde. Der Jagdpächter ist fassungslos über die Verantwortungslosigkeit einiger Hundebesitzer: Der Rehbock klagte jämmerlich, bevor ich ihn erlösen konnte. Wird der oder werden die Hundebesitzer ermittelt, so erwartet sie neben einer Schadensersatzklage auch eine Anzeige und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Im vergangenem Jahr wurde im gleichen Revier schon einmal ein verludertes Stück Rehwild aufgefunden, das mit großer Wahrscheinlichkeit wildernden Hunden zum Opfer fiel.
Mein Hund wildert nicht. Ein Satz, den wohl jeder Jäger kennt, der schon einmal einen Spaziergänger auf seinen frei laufenden Hund angesprochen hat. In vielen Fällen kochen dann auf beiden Seiten die Emotionen hoch und es kommt zu einem wenig erfreulichen Streitgespräch. Während der eine argumentiert, dass auch ein Hund seinen Auslauf braucht, weist der andere auf die Bedrohung des Wildes durch freilaufende Hunde hin. Beide Seiten haben berechtigte Interessen, die hier aufeinander prallen. Dass Jäger von Haus aus keine Hundehasser sind, liegt auf der Hand, denn schließlich sind die meisten selbst Hundeführer und kennen die Probleme aus eigener Anschauung.
Jeder Hund hat, wenn auch verschieden deutlich ausgeprägt, den Drang zu hetzen und Beute zu machen. Sicher ist nicht jeder Hund, der eine Spur verfolgt, in der Lage, das Stück auch zu fangen und zu reißen. Aber die Beunruhigung und der erhöhte Energiebedarf des Wildes, der sich besonders im Winter sehr negativ auswirken kann, sind trotzdem gegeben. Gehetztes Wild, das eine Straße überquert, stellt darüber hinaus eine massive Gefährdung für den Verkehr dar. Im übrigen werden so auch viele wildernde Hunde Opfer des Straßenverkehrs.
Die Jägerschaft Rotenburg appelliert daher an die Einsicht der Hundehalter und fordert sie auf, sich bewusst zu machen, dass Tierliebe nicht beim eigenen Hund enden darf. Auch die wild lebenden Tiere haben ein Recht, in ihrem Lebensraum in Ruhe leben zu dürfen und auf keinen Fall beunruhigt oder gar gehetzt zu werden.
Gemäß § 29 Landesjagdgesetz liegt es in den Befugnissen der zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen, wildernde Hunde zu töten, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Person befinden.Der Einwirkungsbereich eines Hundehalters ist hierbei so definiert, dass sich der Hund in Hör- und Rufweite aufhalten muss und vor allem dem Rückruf Folge leistet. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass sich der Hund bei einer Entfernung über 200 m außerhalb des Einwirkungsbereiches befindet. Der Hund steht auch nicht unter Einwirkung seines Herrn, wenn dieser weder Willens noch in der Lage ist von seiner Einwirkungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Kein Jäger ist darauf erpicht, von diesem Recht Gebrauch zu machen, und wildernde Hunde zu töten. Allerdings gibt es Fälle, bei denen es sich leider nicht vermeiden lässt.
Nach § 42 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaft (NwaldLG) handelt darüber hinaus derjenige ordnungswidrig, der nicht dafür sorgt, dass ein unter seiner Aufsicht stehender Hund in der freien Landschaft nicht streunt oder wildert. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,- geahndet werden.
Die Jägerschaft bittet daher, auch im Interesse und zum Wohl Ihres Hundes: Lassen Sie Ihren Hund nur dann frei herumlaufen, wenn niemand gefährdet wird und das Tier in jeder Situation dem zugerufenen Befehl Folge leistet.