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Anleinpflicht - Handeln aus Einsicht

Jägerschaften werben mit neuem Informationsblatt

Der Wald und das Feld werden in diesen Wochen wieder zur Kinderstube. Die Brut- und Setzzeit hat begonnen. Um dem Nachwuchs Stress oder gar den Tod zu ersparen, gibt es in Niedersachsen vom 1. April bis 15. Juli den Leinenzwang für Hunde. In dieser Zeit sind im Wald und in der freien Landschaft, zu der alle Flächen außerhalb bebauter Ortslage zählen, Hunde an der Leine zu führen. Verankert ist diese Vorschrift im Paragraphen 33 (Pflicht zum Schutz vor Schäden) im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).

Wohl zeigen Hundehalter in ihrer Mehrzahl inzwischen Verständnis für die Sorgen von Jägern und Vogelschützern, doch verhalten sich zu viele von ihnen trotz aller gut gemeinten Appelle uneinsichtig. Sie gefährden damit Wiesenbrüter wie Kiebitz, Brachvogel oder Bekassine ebenso wie Rehwild, Feldhase, Rebhuhn oder Fasan. Immer häufiger werden brütende Wiesenvögel und trächtige Säuger von frei laufenden Hunden bedrängt.

Häufig argumentieren die Halter, ihre Hunde seien friedlich. Dabei verkennen sie aber, dass es für aufgestöberte Jungtiere wie z. B. Rehkitze oft schon tödlich ist, wenn sie vom Hund aufgescheucht werden und dabei wegen einer kleinen Berührung auch nur teilweise dessen Geruch annehmen. Das Elterntier nimmt bereits die kleinste Veränderung der Witterung wahr und lässt dann seinen Nachwuchs unversorgt – dessen qualvolles Zugrundegehen ist die grausame Folge. Nicht nur die Jungtiere sind für stöbernde Hunde leichte Beute, auch die Elterntiere sind stark gefährdet. Hochträchtige Rehe beispielweise sind bei weitem nicht mehr schnell genug, um vor ihnen zu fliehen.

Stöbernde Hunde vertreiben auch Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente und Wachtel von ihren Nestern. Deren Eier und Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern oder kühlen aus. Die Hundehalter selbst können diesen Vorgang meistens überhaupt nicht wahrnehmen, wenn sich das Geschehen im dichten Gras oder Unterholz abspielt. Die Nachwuchspflege folgt in der freien Natur meist anderen Regeln als denen der menschlichen Vorstellung. So dient das Alleinlassen des Nachwuchses i.d.R. dem Schutz des Nachwuchses. Ricke oder Häsin erscheint beim Nachwuchs nur zum Säugen und hält in der Zwischenzeit größeren Abstand zum Nachwuchs, denn dieser ist in den ersten Lebenswochen geradezu „geruchslos“ und durch sein Kinderkleid und den angeborenen “Drückreflex“ darüber hinaus für seine natürlichen Feinde fast unsichtbar. Wer solch scheinbar verlassene Jungtiere anfasst oder gar mitnimmt, macht sie zu Weisen, da das Muttertier sie aufgrund des Fremdgeruches meist nicht mehr annimmt.

Um auf diese und andere Zusammenhänge hinzuweisen haben die drei Jägerschaften ein Informationsblatt entwickelt, mit dem sie bei den Hundehaltern für die Einhaltung der Anleinpflicht werben wollen. Aber auch ohne Informationsblatt sollte als wichtigste Verhaltensregel gelten, dass Naturfreunde und Hundebesitzer auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und unbedingt den Hund angeleint führen.

 

Jagdhornbläser Visselhövede richten Hubertusgottesdienst 2023 aus

05.11.2023, 18Uhr St.Johannis-Kirche

Auch in diesem Jahr findet seitens der Jägerschaft Rotenburg e.V. der Hubertusgottesdienst statt. Die Jagdhornbläsergruppe Visselhövede lädt am Sonntag, den 05.11.2023 um 18 Uhr zum Hubertusgottesdienst in der St. Johannis-Kirche in Visselhövede ein.
Bereits ab 17.45 Uhr werden Gäste mit Musik und Fackelschein empfangen. In festlichem Ambiente steht der Dank Gottes für die Schöpfung im Mittelpunkt.
Vorbei kommen lohnt sich!