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Jagdhundewesen

Der Jagdhund: Unser wichtiger Begleiter

Dem Jagdhundewesen widmet die Jägerschaft besonderes Augenmerk. In jedem Hegering werden von den Hundeobleuten eigene Prüfungen abgehalten. Welche Bedeutung die Jägerschaft im Hinblick auf Waidgerechtigkeit und Tierschutz gut ausgebildeten Hunden beimisst, wird deutlich in der hohen Zahl der jährlich unter strengen JEP-Bedingungen geprüften Hunde. Alljährlich werden zudem von den beiden Gebrauchshundevereinen "Südoldenburg" und "Garrel" Verbandsprüfungen ausgerichtet. 

Der zur Jagd brauchbare Hund muss aufgrund seines Wesens sowie seiner Sinnesleistungen und seiner körperlichen Verfassung die ihm im Jagdbetrieb gestellten Aufgaben erfüllen können.

 Die Fähigkeit zur sozialen Einordnung, Ruhe, Arbeitfreude und Führigkeit sowie Härte beim jagdlichen Einsatz sollen sein Wesen kennzeichnen und Voraussetzung für den Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit sein.

 Die durch die Zuchtauslese geförderten Anlagen der Sinne und der körperlichen Merkmale – geprägt von Kraft und Ausdauer – müssen dem späteren Einsatz entsprechen. Dies wird für die jagdliche Brauchbarkeit vorausgesetzt. Es ist in die Verantwortung der Jägerschaft gegeben, die Auflagen des Gesetzgebers zu erfüllen und im Sinne des Tierschutzes nur mit Jagdhunden zu jagen, die diese Grundforderungen erfüllen.