Sie befinden sich hier: Startseite / Über uns / Aktuelles / News-Artikel

Verbot von Elektroreizgeräten

Reizgeräte

Laut aktuellem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leibzig ist bei der Ausbildung von Hunden der Einsatz von Elektroreizgeräten verboten (im Moment keine Ausnahmen). Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen des Verstoßes gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes wird der Jagdschein eingezogen!