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Hegering Großenkneten verurteilt Katzenquälerei!

Hegeringleiter Max Hunger: "Katze halb tot schießen und wegwerfen; zutiefst unweidmännisch und durch nichts zu rechtfertigen!"

Das unweidmännische Verhalten eines einzelnen Jägers diskreditiert die gesamte Jägerschaft! Das Kopfschütteln über derartiges Fehlverhalten kann Hegeringleiter Max Hunger gut nachvollziehen. Die Leserbriefe in der NWZ sind insoweit zu verstehen als sie diesen verwerflichen Akt völlig zurecht missbilligen. Was Hunger jedoch nicht verstehen kann ist, dass es Leute gibt, die das Gerichtsurteil infrage stellen. Dieses Fehlverhalten ist juristisch aufgearbeitet und ein rechtskräftiges Urteil ergangen. Das habe man bitteschön zu akzeptieren, auch wenn es einem nicht gefällt. Desweiteren prüfe die Untere Jagdbehörde nun die Zuverlässigkeit des Jägers und es bleibt abzuwarten, ob der Jagdschein eingezogen wird. Keine leichte Entscheidung bei dem öffentlichen Druck. Dennoch könne eine jagdliche Zwangspause die innere Läuterung eines Waidmannes fördern, ist Max Hunger überzeugt.

Jagd ist eine öffentliche Aufgabe. Das bedeutet, der Jäger muss sich an die vom Gesetzgeber aufgestellten Regeln halten. Nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz darf ein Jäger nur dann auf streunende Hauskatzen schießen, wenn sie mindestens 300m vom letzten bewohnten Haus angetroffen werden. Auch im Hegering Großenkneten gilt der Schuss auf ein streunendes Haustier als das allerletzte mögliche Mittel und soll nur nach gründlicher Überlegung und sorgfältiger Abwägung angewandt werden. Max Hunger: "Zunächst werde versucht, den Besitzer des Tieres zu ermitteln, dann Kontakt mit ihm aufzunehmen und ihn zu bitten, die Katze am Haus zu halten, insbesondere in der Brut- und Setzzeit. In der Regel sei dies auf dem Lande möglich. Erst wenn es sich eindeutig und nach sorgfältiger Prüfung um eine verwilderte Hauskatze handelt, kann ein Abschuss erwogen werden." (Artikel auf NWZonline).