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Wildfleischkontrolle belegt gesundheitliche Unbedenklichkeit

Kein gesundheitliches Risiko durch den Genuss von Wildfleisch

Das vom Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz seit 1988 eingerichtete Wildmonitoring hat ergeben, dass über 21 Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl die radioaktive Belastung des Wildfleisches seit gut zehn Jahren auf sehr niedrigem Niveau stagniert. Der für den Handel zulässige EU- Grenzwert liegt bei 600 Becquerel (Bq) je kg. Fleisch mit höheren Werten darf trotz gesundheitlicher Unbedenklichkeit nicht mehr in den Handel gelangen. Im Vergleich dazu liegt der Wert des niedersächsischen Wildfleisches von Reh-, Rot- und Damwild im Durchschnitt bei 20 Bq je kg. Wildfleisch ist somit nicht nur eine Delikatesse, sondern auch gesundheitlich absolut ungefährlich.