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Berufsgenossenschaft verschickt Beitragsbescheide

Wer den Bescheid nicht rechtskräftig werden lassen will, muss unverzüglich innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Dieser entbindet aber nicht von der vorläufigen Zahlung des festgesetzten Betrages.

Derzeit erhalten die Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erneut Beitragsbescheide. Zum Teil liegen die Beiträge erheblich höher als in der Vergangenheit. Deswegen klagt mit Unterstützung der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., ein niedersächsischer Jagdpächter.

Es liegt noch keine rechtskräftige Entscheidung vor. Die Musterklage eines Revierpächters ist in der Berufungsinstanz anhängig. Zur Zeit ist nicht absehbar, wann das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entscheiden wird.


Wer den Bescheid nicht rechtskräftig werden lassen will, muss unverzüglich tätig werden und innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der LBG Widerspruch einlegen. Er sollte sich auf das noch anhängige Musterverfahren beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen beziehen und die Aussetzung des Verfahrens beantragen. Die Widerspruchsfrist muss unbedingt eingehalten werden, da der Bescheid sonst bestandskräftig wird.
Die Einlegung des Widerspruchs bewirkt, dass der Bescheid nicht rechtskräftig wird. – Falls das Musterverfahren in zum Erfolg führt – erfolgt eine Neuberechnung für die Betroffenen. Er entbindet aber nicht von der vorläufigen Zahlung des festgesetzten Betrages. Die Widerspruchsführer sollten daher ausdrücklich unter Hinweis auf ihren eingelegten Widerspruch den Beitrag bezahlen.

Hier finden Sie ein Musterformular für einen Widerspruch.