LJN Newsletter Nr. 4 | April 2012

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Nachrichten
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Hasenzählung in Niedersachsen

Durchschnittlich etwa 12 Feldhasen pro Quadratkilometer tummelten sich im Frühjahr 2011 auf den Feldern und in den Wäldern Niedersachsens, das entspricht einem leichten Rückgang von einem Hasen pro Quadratkilometer im Vergleich zum Frühjahr 2010. Diesen Wert aus den Daten der Wildtiererfassung Niedersachen (WTE) gab die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) in Hannover bekannt.
Hier geht es zur vollständigen Meldung.

 

Waffensteuer in Bremen vom Tisch

Die geplante Waffensteuer in Bremen ist vom Tisch. Der Bremer Senat hat sich aufgrund "erheblichen Prozessrisikos" gegen die Einführung einer Waffensteuer entschieden. Diskutiert wird nun eine Gebühr für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung einzuführen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Service
Zweites Fangjagdsymposium

Am Freitag den 27. April findet das zweite Fangjagdsymposium statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung in Kaisersesch (Rheinland-Pfalz) steht die Fangjagd im europäischen Vergleich. 

Der Deutsche Jagdschutzverband hat die Schirmherrschaft der Veranstaltung übernommen und bereichtet per Live-Ticker auf www.jagdnetz.de in Echtzeit von der Veranstaltung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mustertext Wildfolgevereinbarung

Die Landesjägerschaft Niedersachsen hat einen Mustertext für eine Wildfolgevereinabrung erstellt. Neben der Mustervereinbarung selbst, die direkt am Computer ausgefüllt werden kann gibt es einen erläuternden Text zu der Vereinbarung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Landeswettbewerb im Jagdhornblasen

Am Sonntag, den 24. Juni 2012 findet beim Jagdschloss Springe der Landeswettbewerb im Jagdhornblasen statt. Anmeldungen müssen bis zum 27.04.2012 in der Geschäftsstelle der Landesjägerschaft eingegangen sein.

Hier gelangen Sie zu der Ausschreibung und den Anmeldeformularen.

Waffenverwaltungsvorschrift in Kraft getreten

Die Waffenverwaltungsvorschrift („Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz“ –kurz WaffVwV) ist am 23. März in Kraft getreten. Ziel ist ein einheitlicher Vollzug des Waffengesetzes. Das Waffenrecht ist Bundesrecht, wird aber von den Behörden der Bundesländer vollzogen. Die Verwaltungsvorschrift gibt nun den Behörden eine verbindliche Richtschnur vor.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

© Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. | www.ljn.de

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