LJN Newsletter Nr. 04 | April 2021

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Jagdausübung und Ausgangssperren

Grundsätzlich bleibt die Einzeljagd in Niedersachsen unter Erfüllung bestimmter Kriterien auch bei Ausgangssperren erlaubt. Wichtig: Mögliche spezifische Regelungen an den Landkreisen sind zu beachten. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat eine klarstellende Stellunganhme veröffentlicht:

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Vollzug von Ausnahmegenehmigungen

Auf Grundlage entsprechender Ausnahmegenehmigungen wurden im Monat April zwei weitere Wölfe geschossen: Am Abend des 21. April ein Wolf aus dem Rudel bei Burgdorf und in der Nacht zum 07. April ein Wolf aus dem Rodwalder Rudel.

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Wechsel im Amt des Justitiars

Nach 17 Jahren als Justitiar der Landesjägerschaft Niedersachsen hat sich Clemens H. Hons zum 31.03.2021 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Sein Nachfolger ab dem 01. April 2021 ist der Wolfsburger Rechtsanwalt und Notar, Dr. iur. Benjamin Munte.

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Waldfleisch App

Die Jägerschaft Verden e.V. hat unter dem Namen „Waldfleisch" eine App initiiert, mit der Jäger ihre verfügbaren Produkte schnell und unkompliziert ihren Stammkunden und neu interessierten Verbrauchern in der näheren Umgebung anbieten können. Die Idee hinter der App, deren Entwicklung mit Unterstützung von LJN und DJV, über ein Innovationsförderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finanziert wurde, ist möglichst landesweit eine Plattform zu schaffen, bei der sich interessierte Verbraucher auf kurzem Wege beim Jäger vor Ort mit Wildbretprodukten versorgen können.

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Waffengesetz

Das Bundeskabinett plant Änderung des Waffengesetzes  - obwohl sie deren Bedarf kurz vorher mit Hinweis auf Vollzugsdefizite abgelehnt hat. Die Verbände unter dem Dach des Forum Waffenrechts (FWR) kritisieren Inhalte und Verfahren.

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Rebhuhnbesatz in Niedersachsen

Aktuelle Daten aus unserer Wildtiererfassung Niedersachsen (WTE) zum Rebhuhnbesatz in Niedersachsen. Die Politik ist aufgefordert Programme für ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft zu schaffen, die gleichzeitig die Leistungen von Landwirten und Flächenbewirtschaftern honorieren.

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