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Niedersächsischen Jagdgesetz

Entwurf zur Novelle des NJagdG geht ins parlamentarische Verfahren

Am Dienstag, den 24.08.2021 hat das Niedersächsische Landeskabinett einen überarbeiteten Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) für das parlamentarische Verfahren freigegeben. Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) begrüßt zahlreiche Änderungen im Vergleich zur Ursprungsfassung, sieht aber noch Nachbesserungsbedarf.

„Erfreulicherweise hat das Landwirtschaftsministerium zahlreiche Änderungen an dem Ursprungsentwurf, der in die Verbandsbeteiligung gegangen war, vorgenommen“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen. Es bleibe zu hoffen, dass durch das nun beginnende parlamentarische Verfahren, sinnvolle Regelungen für ein modernes und praktikables Jagdgesetz nicht wieder erneut komplett aufgeschnürt würden.  

Insbesondere die Regelungen zum Elterntierschutz, also die Streichung der Passage, die es ermöglicht hätte, nicht erkennbar führende Elterntiere „sanktionsfrei“ zu erlegen, ist eine wichtige und entscheidende Korrektur. Der Elterntierschutz ist eine der wichtigsten Maximen im Rahmen der Jagdausübung – eine Aufweichung dessen wäre nicht hinnehmbar und inakzeptabel gewesen. Grundsätzlich berücksichtigt der überarbeitete Entwurf nun die Interessen des Wildes deutlich stärker, als der Erstentwurf, der die rechtliche Stellung der wirtschaftlichen Nutzungsinteressen der Grundstückseigentümer sehr stark zu Lasten der Wildtiere ausgebaut hätte.  Die Umkehr dieses Prinzips war ebenfalls eine Kernforderung der LJN im Rahmen der Verbandsbeteiligung. Das gilt auch für den Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene Regelung, dass die Bewirtschaftung und Verjüngung standortgerechter Baumarten grundsätzlich ohne Schutzmaßnahmen erfolgen müsse.

Wichtig war zudem, dass die Rolle des Ehrenamtes, hier insbesondere des Jagdbeirates und der Kreisjägermeister, im Vergleich zur ursprünglichen Fassung wieder rechtlich gestärkt wurde. Hier hat das ML in Teilen wieder auf bewährte Regelungen zurückgegriffen.    

Nachbesserungsbedarf sieht die LJN hingegen unter anderem beispielweise noch bei den geplanten Regelung zur bleifreien Munition, zur digitalen Abschussplanung, zur Jagdhundeausbildung oder der Stärkung der Rechte der Jagdausübungsberechtigten an verschiedenen Stellen.     

Laut Mitteilung der Nds. Staatskanzlei ist eine Verabschiedung des Gesetzes zu Beginn des Jahres 2022 das Ziel, damit die Regelungen mit Beginn des neuen Jagdjahres 2022/2023 am 1. April 2022 in Kraft treten können.