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Gebühren

Kontrollgebühren Waffenaufbewahrung

Am 01.10.2021 ist in Niedersachsen die Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) vom 23.09.2021 in Kraft getreten.

Der Kostentarif sieht unter der neuen Tarifnummer 109.1.38.1 eine Gebühr für die Kontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen am Aufbewahrungsort nach §36 Abs 3 Satz 2 WaffG (verdachtsunabhängige Kontrollgebühren) vor. Aufgrund der unterschiedlichen Fallgestaltung liegt die Gebühr im Rahmen von 45 € (Mindestgebühr) bis 300 € (Höchstgebühr). Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach dem entsprechenden Zeitaufwand und die Aufwendungen für mögliche Nachkontrollen

Die Inhalte der Verordnung orientieren sich an einem Musterentwurf einer Gebührenordnung zum Waffengesetz, der in einer Arbeitsgruppe der norddeutschen Länder erarbeitet wurde und in einigen anderen Ländern bereits umgesetzt wurde. So ist die verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen neben Niedersachsen mindestens noch in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gebührenpflichtig.

Derzeit führt der Deutsche Jagdverband eine Umfrage zur Existenz und Höhe der Gebühren in allen Bundesländern durch.

Jäger nehmen eine Vielzahl von Aufgaben wahr, die im öffentlichen Interesse liegen. Beispielhaft sind hier die intensive Bejagung von Schwarzwild im Rahmen der Seuchenprävention (ASP), die intensive Bejagung von Nutrias zur Vermeidung von Schäden an Wasserschutzbauwerken, aber insbesondere auch die tierschutzgerechte Tötung von Wildtieren bei Verkehrsunfällen und die Entsorgung von Unfallwild auf öffentlichen Verkehrswegen zu nennen. Bei der Entsorgung von Unfallwild nehmen die Jagdausübungsberechtigten auf freiwilliger Basis ihr Aneignungsrecht zum Wohle der Allgemeinheit wahr und entlasten durch die kostenlose Entsorgung der Wildkörper die Träger der Straßenbaulast in nicht unerheblichem Maße. Die finanzielle Mehrbelastung durch die o. a. Gebühr ist deshalb aus  Sicht der Landesjägerschaft Niedersachsen nicht hinnehmbar. Die LJN wird vor diesem Hintergrund die Dringlichkeit einer Nachbesserung der AllGO im Sinne der Jäger auf politischer Ebene verdeutlichen.