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Schadensabwicklung für Jagdhunde-Unfallversicherung nach LJN-Richtlinien

ab sofort keine Schadensabwicklung über den Ausgleichsfonds der JS Peine

 

Um künftig Missbrauch durch Doppelbeantragung zu vermeiden sollen ab sofort Schäden nur noch über die Richtlinien der Landesjägerschaft abgerechnet werden. 

Den Vordruck gibt es hier als Download

Die Richtlinie findet man hier: