Schadensabwicklung für Jagdhunde-Unfallversicherung nach LJN-Richtlinien
ab sofort keine Schadensabwicklung über den Ausgleichsfonds der JS Peine
Um künftig Missbrauch durch Doppelbeantragung zu vermeiden sollen ab sofort Schäden nur noch über die Richtlinien der Landesjägerschaft abgerechnet werden.