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Abrechnung der Trichinenuntersuchugs--Gebühren über monatliche Rechnungen

Bezahlung bis auf weiteres bargeldlos

Statt der Entgegennahme der Gebühr in bar bei der Abgabe der Proben werden monatliche Rechnungen erstellt. Ab sofort ist bitte auch den Probenbeuteln kein Bargeld mehr beizulegen.

Wenn die derzeitige Corona-Lage sich entspannt haben wird, werden wir dieses Vorgehen neu bewerten und ggf. neu entscheiden.

Noch ein Hinweis:

In der Vergangenheit ist es gehäuft zu Anfragen nach der Ausstellung von Zweitschriften von Untersuchungsbefunden gekommen.

Diesen gehen wir gerne nach, bitten aber dafür um Verständnis, dass zukünftig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,50 € pro Seite in Rechnung gestellt werden muss.

Daher nochmal der eindringliche Appell an die Jagdausübungsberechtigten, in eigener Verantwortung für Kopien der Wildursprungsscheine bzw. Nachweise der Trichinenschau zu sorgen, die z.B. für die Beantragung der „Wildschweinprämie“ bei der Landwirtschaftskammer benötigt werden.