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Anleinpflicht für Hunde 1.4.-15.7.2022

Ab 1. April gilt wieder die gesetzliche Anleinpflicht für Hunde in Wald und Flur

Ab 1. April gilt bei uns wieder die gesetzliche Anleinpflicht für Hunde in Wald und Flur.

Daher bittet die Jägerschaft Osnabrück-Stadt alle Hundehalter, Naturfreunde und     Erholungssuchende um Befolgung der Anleinpflicht und um erhöhte Rücksichtnahme auf Wildtiere.

Ob Rehkitz, Junghase oder Vogel-Nachwuchs, die Natur gleicht im Frühjahr einer großen Kinderstube. Daher gilt in der sog. Brut- und Setzzeit - ab 1.April bis 15.Juli- generell eine gesetzliche Anleinpflicht für Hunde in der freien Natur und auch im Stadtgebiet Osnabrücks. Viele Hundebesitzer sind sich nicht bewusst, welche Gefahr von ihren freilaufenden Hunden  für unsere Wildtiere ausgeht. Nicht nur Jungtiere sind durch stöbernde Hunde gefährdet, sondern auch die Elterntiere. Hochträchtige Rehe, Hasen oder Kaninchen sind nicht mehr schnell genug, um vor ihren Feinden zu fliehen. Sie können - wie die Vergangenheit leider immer wieder gezeigt hat - eine leichte Beute von frei laufenden Hunden werden.

Eine weitere wichtige Verhaltensregel beim Spaziergang in der freien Natur ist laut Jägerschaft die ausschließe Nutzung von ausgewiesenen Wegen, ob mit oder ohne Hund. Die Jägerschaft bittet daher alle Tier- Und Natur-Freunde um Befolgung zum Schutze unserer Wildtiere. Die Jägerschaft bedankt sich im Voraus.

Zuwiderhandlungen gegen die gesetzliche Leinenpflicht können mit einem Bußgeld bis 5000€ geahndet werden.