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Wiederladerlehrgang

Wir wünschen euch zunächst einmal ein frohes und glückliches neues Jahr

Auch in diesem Jahr bietet die Jägerschaft Meppen e.V. wieder Kurse an.

Starten wollen wir mit einem „Wiederladerlehrgang“ nach § 27 Sprengstoff-Gesetz (SprengG) i.v.m § 32 der 1. SprengV.

Der Kurs soll am 25. & 26.03.23 in unserer RSA Meppen Papenbusch stattfinden.

Aufgrund der hohen Nachfrage wird ein weiterer Termin am 01. & 02.04.23 angeboten.

Die Kursgebühr beträgt 230,00 €.

Ausbildungsziel:

Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit Treibladungspulver für das Laden und Wiederladen von Munition

Lehrgangsinhalte:

- Einführung in das Sachgebiet

- Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, Waffengesetz, gefahrgutrechtliche Vorschriften)

- Ladekomponenten und Ladeverfahren

- Geräte und Werkzeuge

- Innenballistik

- praktisches Üben (Laden, nicht schießen)

Lehrgangsziel:

Nach bestandener Prüfung bekommen Sie ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Zulassungsvoraussetzung (lt. § 34 der 1.SprengV):

- Vollendung des 21. Lebensjahres

- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde

  (z.B. Kreis, kreisfreie Stadt o.ä.)  das ist kein polizeiliches Führungszeugnis!

Interessenten müssen im Januar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Wiederlader beantragen und sich mit Torsten Jung in Verbindung setzen.

KatS-Pyrotechnik

Torsten Jung

Schweichelner Straße 14

32584 Löhne
Tel.: 05732/902823

Fax: 05732/902824

Handy: 0170/4323054

E-Mail: torsten.jung(at)kats-pyrotechnik.de

Website: www.kats-pyrotechnik.de

Bildquelle (Piclease, Iris Göde DE)