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Wiederladerlehrgang

Auch in diesem Jahr bietet die Jägerschaft Meppen e.V. wieder Kurse an.

Starten wollen wir mit einem „Wiederladerlehrgang“ nach § 27 Sprengstoff-Gesetz (SprengG) i.v.m § 32 der 1. SprengV.

Der Kurs soll am 04. & 05.11.23 in unserer RSA Meppen Papenbusch stattfinden.

 

Die Kursgebühr beträgt 230,00 €.

 

Ausbildungsziel:

Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit Treibladungspulver für das Laden und Wiederladen von Munition

Lehrgangsinhalte:

- Einführung in das Sachgebiet

- Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, Waffengesetz, gefahrgutrechtliche Vorschriften)

- Ladekomponenten und Ladeverfahren

- Geräte und Werkzeuge

- Innenballistik

- praktisches Üben (Laden, nicht schießen)

Lehrgangsziel:

Nach bestandener Prüfung bekommen Sie ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

 

Zulassungsvoraussetzung (lt. § 34 der 1.SprengV):

- Vollendung des 21. Lebensjahres

- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde

(z.B. Kreis, kreisfreie Stadt o.ä.) das ist kein polizeiliches Führungszeugnis!

Interessenten müssen im August eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Wiederlader beantragen und sich mit Torsten Jung in Verbindung setzen.

KatS-Pyrotechnik

Torsten Jung

Schweichelner Straße 14

32584 Löhne

Tel.: 05732/902823

Fax: 05732/902824

Handy: 0170/4323054

E-Mail: torsten.jung(at)kats-pyrotechnik.de

Website: www.kats-pyrotechnik.de

 

Anmeldungen bei Peter Pentzek

0176-84055635

 

Bildquelle (Piclease, Iris Göde DE)