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Mitgliederversammlung unter 3 G Regelung

Der Leitindikator „Neuinfizierte“ liegt nunmehr seit fünf Werktagen in Folge über 50, womit der Landkreis Emsland nach der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung per Allgemeinverfügung den Zugang zu Veranstaltungen und Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen auf vollständig geimpfte, genesene und getestete (3 G) Personen beschränken muss.

Die 3 G-Regel gilt ab Donnerstag, 9. September.

Ab Donnerstag 3 G Regelung in Kraft.

Auch unsere Mitgliederversammlung kann nur unter dieser Regelung durchgeführt werden. (geimpft, genesen, getestet) 

Ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung gilt man als vollständig geimpft.