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Saatgutförderung im Rahmen des Projektes

Lebensraumverband Feldflur Niedersachsen

Ich versuche den Weg eines Antrages nachfolgend zu skizzieren:

Revierinhaber reicht Antrag beim seinem Hegeringleiter zwecks Befürwortung ein Hegeringleiter gibt Anträge fortlaufend an Jägerschaft weiter (spätestens bis 01.05.2019) Jägerschaft bewilligt im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kontingents (Windhundverfahren) und gibt Bewilligung an RWO und Revierinhaber. Gilt gleichzeitig als Bestellung des Saatgutes bei RWO. Revierinhaber holt mit der Kopie des bewilligten und nummerierten Antragsformulars Saatgut ab und bezahlt es. Revierinhaber sät bis zum 31.05. Saatgut ein

Hegeringleiter und Jägerschaft bestätigen Einsaat auf Sammelantrag, der bei der LJN eingereicht werden muss. Danach erfolgt Auszahlung an Jägerschaft (80% für einjährige Saatgutmischungen, 100% für mehrjährige Saatgutmischungen) Nach Eingang der Fördermittel leitet Jägerschaft die Einzelbeträge an die Revierinhaber weiter.

Da es sich um öffentliche Mittel aus der Jagdabgabe handelt, ist dieser Ablauf zwingend einzuhalten! Unser Kontingent beträgt auf Grund unserer Mitglieder 1200,00 €. Je nachdem, welche Mischungen eingesetzt werden, können damit immerhin rund 16 ha bestellt werden.

Für Rückfragen stehe ich euch selbstverständlich gern zur Verfügung.

Freundliche Grüße und Waidmannsheil

 

Fritz Mithöfer

Hier die Dateien:

www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/jaegerschaften/melle/News/Foerderrichtlinie_Saatgut_11.03.2019.pdf

 

www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/jaegerschaften/melle/News/Screen-24711_Flyer_LJN-Wildackermischung___Bluehpflanzen_2019-416x210-RGB-V3.pdf

 

www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/jaegerschaften/melle/News/Ausnahmebescheinigung_Landesjaegerschaft_jaehrliche_Mindestpflegeverpflichtung.pdf