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Mitteilung des KJM

An die Jagdreviere im Landkreis Osnabrück,

aufgrund der neuen Corona Verordnung gelten für die Jagden im Landkreis Osnabrück draußen folgende Regeln:

Drückjagden auf Schalenwild werden nach wie vor als Systemrelevant eingestuft und sind weiterhin möglich. Mindestabstände müssen eingehalten werden, falls nicht besteht Maskenpflicht. Es gilt die 2 G Regel. Dieses ist vor der Jagd mit dem Jagdschein zu kontrollieren.

Niederwildjagden werden vom Landkreis als öffentliche Veranstaltungen eingestuft und sind nach wie vor möglich, auch hier gilt das Mindestabstände einzuhalten sind, falls nicht besteht Maskenpflicht.

Es gilt die 2 G Regel. Dieses ist vor der Jagd mit dem Jagdschein zu kontrollieren.

Für alle Jagden gilt, dass größere Menschenansammlungen möglichst zu vermeiden sind.

Schüsseltreiben gelten als Private Veranstaltungen, hier gilt die allgemeine Coronaverordnung, 10 Personen max. unter Einhaltung der Hygieneregeln, Hygienekonzept, Mindestabstände müssen eingehalten werden, falls nicht besteht Maskenpflicht. Es gilt 2 G + Test.

Für alle Jagden gilt das der Jagdleiter die Rückverfolgung der Kontakte gewährleisten muss und für die Einhalteng der Coronaregeln verantwortlich ist.

Ich wünsche allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest einen guten Rutsch und viel Waidmannsheil!

Martin Meyer Lührmann KJM

Laut seiner Aussage gelten diese Regelungen für den Landkreis Osnabrück ab sofort.

Bitte um schnelle Weiterleitung an die Reviere

Nicolai v. Bistram