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Informationen zur Geschwindigkeitsreduzierung bei Jagden

Für die Beantragung einer Geschwindigkeitsreduzierung (meist Tempo 50 oder 70) sowie Warnbeschilderung („Jagd“, „Treibjagd“) bei Jagden in Niedersachsen ist der Jagdveranstalter verantwortlich. Dies dient der Verkehrssicherheit, um Wildunfälle und Gefährdungen durch querendes Wild zu vermeiden. 

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Schritte zur Antragstellung:

  • Frist: Ein formloser oder förmlicher Antrag sollte rechtzeitig, in der Regel mindestens eine Woche vor Jagdbeginn, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde) eingereicht werden.
  • Inhalt des Antrags:
    • Datum und Uhrzeit der Jagd.
    • Genauer Ort/Abschnitt der Straße (z.B. Kreis- oder Landesstraße im Waldgebiet).
    • Art der Jagd (z.B. Drückjagd).
    • Verantwortliche Person mit Kontaktdaten.
  • Genehmigung: Nach Prüfung erteilt die Behörde einen Bescheid, der die zulässige Beschilderung festlegt. Diese Genehmigung ist oft kostenfrei.
  • Aufstellung: Die Schilder müssen vom Jagdveranstalter ordnungsgemäß aufgestellt und nach Beendigung der Jagd wieder entfernt werden. 

Es wird empfohlen, die örtliche Polizei über die Jagd zu informieren. Zudem existieren Empfehlungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Beschilderung von Drückjagden. 

Siehe auch: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/-5121.html