19.08.2025,
Hallo,
wie telefonisch besprochen in der Anlage der Bisamerlass. Punkt 13 ist für die Jäger relevant.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Fritz
LWK-Niedersachsen
FB 3.14
Klima-, Natur- und Umweltschutz
Biodiversität
Tel.: 0441/801455, Mobil: 0162/8524091
Herr Fritz informierte darüber: Dass ein Jäger, der in einer Nutriafalle als Beifang einen Bisam fängt, diesen auch „abfangen“ darf
(siehe Bisamerlass vom 15.04.2024, Punkt 13) .
Von der Einteilung in Bezirke und der Bestellung von Bisamjägern soll nicht abgewichen werden.
Deshalb gibt es auch keine Sachkunde-Lehrgänge für „weitere“ Personen (Jäger, Pächter, Grundbesitzer, etc.).
Zuständige Betreuerin bei der LWK für Melle ist Frau Gramberg-Schweer, 0152/54782097.
D. Radke