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Veränderte Verordnung zum Nieders. Jagdgesetz vom 18.01.2021

Thema Schwarzwild-Bejagung

Mit der veränderten Verordnung zum Nieders. Jagdgesetz vom 18.01.2021 darf Schwarzwild in der Falle gefangen und mit Büchsenpatronen ab Kal. 5,6 und Mündungsenergie von min. 400 Joule durch Kopfschuss erlegt werden.

Außerdem von künstlichen Lichtquellen und von Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, die jeweils nicht für Schusswaffen bestimmt sind, sowie von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielhilfsmittel (zum Beispiel Zielfernrohre), die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, erlegt werden.

 

Lesen Sie hier die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Jägerschaft Soltau mit neuer Website

Unter folgender Verlinkung freuen wir uns Sie auf unserer neuen Website begrüßen zu dürfen. 

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